Mitbewohner der die Miete nicht zahlt?

3 Antworten

Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann auch nur gemeinschaftlich gekündigt werden. Bedeutet für Dich Du musst sie u.U. auf Zustimmung zur Kündigung verklagen.

Soweit Dir die wirtschaftlichen Mittel fehlen kannst Du je nach Einkommen einen Beratungshilfeschein erhalten :

https://justiz.de/service/formular/dateien/agI1.pdf

Inwieweit der Vermieter folgend gewillt ist, mit Dir einen neuen Vertrag einzugehen, musst Du mit diesem klären.

Das habe ich schon geklärt und es sieht sehr gut hierfür aus. Prozesskosten Hilfe Antrag habe ich schon runter geladen und ausgefüllt. Weiß halt nicht in wie weit ich damit durch komme wegen meinen finanziellen Verhältnissen. Doch Danke für die Antwort, sie lässt mich leider klarer sehen das es wohl doch nur den Weg übers Gericht gibt.

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Ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Unterschreibt deine Ex die Kündigung nicht musst du auf Unterschrift klagen.

Willst du die Wohnung für dich allein, entscheidet der VM darüber, ob er dir die Wohnung allein überlässt. Würdet ihr statt Kündigung zu einer Vetragsänderung greifen müssen alle Parteien, Du, Ex und VM diesem zustimmen.

Kurz: wenn sich deine Ex Quer stellt, bist du am A...

Deine Ansicht ist FALSCH!

Deine Ex ist Mitmieterin und ihr steht gem. dem mit dem Vermieter geschlossenen Mietvertrag ebenfalls die Wohnung zu.

Euer Krieg interessiert niemanden, schon gar nicht den Vermieter, der will die vertraglich vereinbarte Miete haben.

Und wie Du schon richtig festgestellt hast, haftet ihr gesamtschuldnerisch!

PS:

Das arme Kind!

Oja...das arme Kind. Glaubst gar nicht was ich hier deshalb kämpfen darf weil meine ex null Einsicht zeigt.

Die Frage war nicht ob sie als Mitbewohnerin weiter hier bleiben darf, denn das darf sie. Die Frage ist bin ich verpflichtet ihr was zu bieten für das ich alleine zahle? mmerhin ist es so das wenn ich selbst nicht zahlen würde mir man den Strom und gar die Wohnung nehmen würde

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@MarcSpiess

Und Du willst jetzt die Steckdosen in ihrem Bereich vom Netz nehmen und Bad und Küche absperren?

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@Andri123

Nicht ganz so. Mein privater Bereich hängt an Küche und Bad zusammen dran. Deshalb weiß ich nicht in wie weit ich diesen Raum schließen darf oder ob überhaupt. Was den Strom betrifft, ganz klar ja. Da habe ich schon die Information bekommen das ich nicht verpflichtet bin für irgendwen Strom zu bezahlen, da diese Kosten auch nicht mit dem Mietvertrag verbunden sind. Dies ist ein Vertrag den ich alleine aufgesetzt habe und demnach auch über die etwaigen Regelungen selbst richten bzw gerichtet werden darf.

Nicht das ich hier missverstanden werde. Ich bin kein rachsüchtiger oder gemeiner Mensch. Nur werde ich gerade auf extreme Art ausgenutzt und suche einen weg mich zu verteidigen, zu schützen und am wichtigsten mein Kind wieder zu mir nach Hause holen zu können.

Grüße Marc

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@MarcSpiess

"Deshalb weiß ich nicht in wie weit ich diesen Raum schließen darf oder ob überhaupt"

Die Ex ist gleichberechtigte Mitmieterin, Mitmieterin auch dieser Räume!

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