Mitbewohner
Ich habe ein Mitbewohner.Wir haben kein Vertrag untreschrieben.Ich bin Hauptmieter und er kam zu mir wohnen weil er kann Job hätte.Jetzt möchte ich ihn aus meiner Wohnung rauswerfen weil er mir keine Miete mehr bezahlt.Aber er möchte nicht rausgehen.Was soll ich machen?
3 Antworten

... weil er mir keine Miete mehr bezahlt.
Also war sehr wohl eine Mietzahlung vereinbart und er hat anfangs auch Miete gezahlt (womit er einen Beweis fuer den muendlichen Mietvertrag haette)? Dann waere von einem muendlichen Untermietvertrag auszugehen, den du aber natuerlich kuendigen kannst.
Wenn die Mietrueckstaende hoeher als 2 Monatsmieten sind, bietet sich eine fristlose Kuendigung an. Da er eine solche Kuendigung aber u.U. durch vollstaendigen Ausgleich einmalig "heilen" kann (die Kuendigung wuerde dadurch unwirksam), solltest du zusaetzlich auch eine ordentliche fristgemaesse Kuendigung aussprechen.
Normalerweise betraegt die Frist fuer eine ordentliche Kuendigung3 Monate zum Monatsende. Bei dir scheint es sich aber um wahrscheinlich von dir moeblierten Wohnraum innerhalb der von dir selbst bewohnten Raeume zu handeln, den du deinem Untermieter zur alleinigen Nutzung ueberlassen hast (also nicht zusammen mit einer weiteren Person zur Begruendung eines auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalts). Dann ist die Kuendigungsfrist viel kuerzer und du kannst spaetestens am 15. eines Monats zum Ablauf des gleichen Monats kuendigen. Aktuell waere das also zum 30. Juni moeglich, wenn er die schriftliche Kuendigung spaetestens am 15. Juni erhaelt.
Die Kuendigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier mit deiner Originalunterschrift (kein Fax, keine E-Mail, kein WhatsApp u.s.w.). Bedenke, dass du den Zugang im Streitfall beweisen musst.
Zieht er aber auch nach einer wirksamen Kuendigung nicht aus, kannst du ihn dennoch nicht einfach "rauswerfen". In dem Fall musst du eine Raeumungsklage erheben. Erst wenn du dann einen gerichtlichen Raeumungstitel hast, kannst du ihn vom Gerichtsvollzieher zwangsweise raeumen lassen.


Du hast mehrere Fehler begangen; Du hast Deinen Vermieter vermutich nicht gefragt, ob er Dir eine Untervermietung erlaubt. Der nächste Fehler war, dass Du keinen Untermietvertrag schriftlich vorgenommen hast, in dem alle Fragen bezüglich Mietkosten und Nebenkosten fixiert wurden. Und jetzt jammerst Du, weil der Mieter sich weigert auszuziehen. Nun steht Aussage gegen Aussage, wie ein Richter entscheiden wird, ist ungewiss.

Das wird Dir aber nicht gelingen, denn es steht Aussage gegen Aussage. Und wenn die Einwilligung vom Vermieter zur Untervermietung fehlt sieht es sehr schlecht für Dich aus; ebenso wenn die Wohnfläche zu klein ist.

Rufe die Polizei! 😜😁😎
Ja...aber ehrlich gesagt er ist mein Kumpel sehr lange und ich wußte es nicht dass je so sein werde...ich weiß dass ich fehler gemacht habe...aber jetzt versuche ich irgendwie dass zu koriegeren