Mitarbeitern kostenlos Tee, Kaffee und Wasser stellen?
Hallo zusammen,
ich habe aktuell 3, bald 4 450 EUR Kräfte bei mir beschäftigt. Jeder bekommt aktuell monatlich einen 40 EUR Tankgutschein zu den 450 EUR oben drauf. Nun möchte ich gerne noch kostenlos Wasser (Eventuell auch mal Softgetränke), Tee und Kaffee stellen.
Ist das soweit ok, oder laufen meine Mitarbeiter dann Gefahr hier etwas nachträglich versteuern zu müssen. Ich möchte denen ja nur etwas Gutes tun.
3 Antworten
Ich kann die Einschätzungen und Erfahrungen von wfwbinder und Petz1900 aus der betrieblichen Praxis (nicht mehr so ganz kleiner Mittelständler) bestätigen:
Wasser, Saft, Tee, Kaffee und vergleichbare Bewirtungsmittel (z. B. Kekse, Zucker und Milch für den Kaffe) setzen wir seit Jahren (Jahrzehnten?) steuerlich ab. Und seit neustem auch Brot und Brötchen, aufgrund des von Petz1900 erwähnten Urteils (AZ VI R 36/17 BFH). (Nicht jedoch den Belag, der fällt weiterhin vom Himmel).
Ich stimme @Petz1900 und dem von ihm zitierten Urteil zu.
Auch wir haben Wasser, Kaffee, Tee und häufig auch Saft im Büro, um unsere Mandanten zu versorgen. Die Mitarbeiter können sich natürlich nach Bedarf bedienen.
Noch nie kam die Frage nach Lohnsteuer auf, weil es eben reine Aufmerksamkeiten sind.
Hier gibt es ein relativ neues Urteil des BFH:
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bfh-unbelegte-broetchen-mit-heissgetraenk-sind-kein-fruehstueck
Ob das allerdings genau auf deinen Fall zutrifft ist wie immer die Frage....