Mitarbeiter auf selbständiger Basis?

3 Antworten

Die Scheinselbständigkeit tritt bei Deinem Mitarbeiter ein, sobald er mehr als 80% seiner Aufträge über Dich als Auftraggeber erhällt. Wenn er also noch weitere Auftraggeber hat würde das gehen.

Dein Stundensatz ist allerdings wirklich bedenkswert. Bist Du auch Selbständig? Mach Dir mal die Mühe und rechne nach was Du eigentlich verlangen müsstest, hier gibt es einen Online Rechner für den Stundensatz auf Basis Deiner Kosten: https://www.mein-tagwerk.de/app/stundensatzrechner.html

Das dürfte nicht nur Scheinselbstständigkeit sein, es umgeht auch noch die Betimmungen zum Mindestlohn.

Dieser ist 9,00/h (alte Bundesländer) bzw. 7,56 (neue Bundesländer)

Unter Berücksichtung dessen, dass der Arbeitnehmer hier die eigentlich vom Arbeitgeber zu tragenden Anteile an der Sozialversicherung selbst tragen muss (hier 1,47€) unterschreitest Du mit 8,50€ auch den Mindestlohn für die neuen Bundesländer.

Für einen Selbstständigen halte ich selbst die von Dir berechneten 12€ zu knapp bemessen. Die Laute wollen ja auch mal Urlaub machen oder werden mal krank.

Ich bin nioch Kleinunternehmer und bis jetzt bin ich beo dem Preis. Ich erhöhe sicher mal im Laufe des Lebens aber die Konkurenz ist ja groß. Habe auch verschiedene Stundenlöhne aber das erstmal egal. Mir gehts werstmal um den Mitarbeiter....

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@ChEcKaLiNe

Die 12€ müsste der von Dir beschäftigte Subunternehmer bekommen, es geht nicht um Deinen Preis.

Rechne die 8,50 doch man auf einen Monat mit 40 Wochenstunden um: Das ergibt 1428,--. Davon soll der arme Mensch sich krenken. und pflegeversichern, für sein Alter vorsorgen und Steuern zahlen. Eine Buchführung - wenn auch einfacher Natur - muss er ebenfalls haben. Er muss sich etwas für Krankheiten und Urlaub zurücklegen, denn in solchen Zeiten bekommt er keinen Lohn.

Ich finde so etwas einfach nur unanständig!

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Wenn Dein "neuer" Mitarbeiter auf selbständiger Basis nur für dich arbeitet - also nur Dir eine Rechnung schreibt - dann ist das definitiv ein Fall von Scheinselbständigkeit.

Der Grund ist: Du bestimmst, wo und wann dein Subunternehmer arbeiten soll - bist ihm also weisungsbefugt. Das spricht i.d.R. schon gegen einen eigenständig handelnden Unternehmer - aber für einen eigenen Mitarbeiter. Der Gesetzgeber vermutet hier zu Recht, dass Du lediglich die Sozialabgaben und Lohnsteuer sparen möchtest.

By the way: 8,50 €/Std. - ich als Subunternehmer würde dir etwas husten. Denk bitte dran, dass der Subunternehmer Steuern zahlen und sich selbst krankenversichern muss. Da bleibt auch bei Vollbeschäftigung recht wenig zum Leben, geschweige denn für eine Altersvorsorge.

Mehr als 25% von den angegebenen 12 € als "Organisationsprovision" in die eigene Tasche zu schieben ist zwar nicht verboten aber moralisch zumindest fragwürdig. Außerdem wird es nicht lange dauern, bis dein Subunternehmer hingeht und deinen Auftraggebern ein preiswerteres Angebot, z.B. 11,50 € macht.

Folge bei Dir: Umsatz null. Folge für Deinen Subunternehmer: Er hat mehrere Auftraggeber und ist somit aus der Svheinselbständigkeitsfalle raus. Zudem erhöht er seine Einnahmen aus dem Stand um mehr als 20%.

gut das habe ich soweit verstanden dann bin ich nun schlauer und werde so nicht vorgehen...mir ist es wichtig , das alles rechtens ist und legal daher frage ich ja nach

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