Mitarbeiter- / Vorteilsaktien - Steuererklärung - Welche Anlage(n)?
Hallo zusammen,
ich habe schon ein bisschen im Forum gesucht, aber leider noch keine passende Antwort gefunden.
Ich habe 2011 Aktien meines Arbeitgebers gekauft. Regelung: 360€ zahle ich, 360€ zahlt das Unternehmen. Meine Selbstbeteilung wurde mir im Januar 2011 vom Netto-Lohn abgezogen und einbehalten.
Meines Wissens nach sind doch 360€ steuerfrei, oder? Die Selbstbeteilung ist an sich ja versteuert, da sie vom Netto-Lohn einbehalten wurde, oder?
Ich bräuchte dringend euere Hilfe, WO (welche Anlage in der Steuererklärung) ich diese Aktien angeben muss? Und welche Belege ich bei legen soll? Und was ich dort genau reinschreiben muss...
DIe Aktien haben eine Sperrfrist von 2 Jahren und liegen auf einem Depot-Konto. Es wurde noch keine Aktie veräußert.
Vielen Dank für eure Hilfe! Stefoney
1 Antwort

Du kannst Dir die Mühe sparen und Dich entspannen. Du brauchst auch keinerlei Anlagen auszufüllen, denn dieser Kaufvorgang beeinflusst nicht Deine Steuererklärung 2011.
Die Belegschaftsaktien liegen (günstig gekauft) in Deinem Bankdepot und Du kannst sie nach der Sperrfrist verkaufen.

Diese beiden Fragen wurden nicht gestellt.
Sie können aber auch nicht beantwortet werden, weil der maßgebliche Einbuchungskurs ins Depot nicht bekannt ist. Vielleicht kannst Du diese Fragen beantworten?
robinek hat ja eine tolle Idee hierzu. Vielleicht wird man bei den "Kreisschreiben" der Schweizerischen Steuerverwaltung fündig.

Richtig, die Fragen wurden nicht gestellt. Dem sorgfältigen Berater drängen sie sich aber auf.
Und es geht auch nicht um konkrete Zahlen. Sondern um Prozesse, und die müssen stimmen.
Die Lösung ist: Die Zuwendung ist Arbeitslohn im Zeitpunkt des Verkaufs. Teilweise wird der Gewinn also über 19 und teilweise über 20 oder 23 versteuert.
Was robinek schreibt, ist nichtser als nichts. Wen interessiert das? Ich reagiere auf seinen Müll auch nur um des Fragestellers willen.

Da die 360€ ja vom Netto-Gehalt einbehalten wurden, ist die ganze Sache, doch somit versteuert oder? Sonst müsste es doch vom Brutto-Gehalt abgezogen werden...
Ich finde in keiner Anlage irgendein Feld, wo ich so etwas eintragen würde.
Eine Aktie hat damals 95,00 gekostet und ich habe dafür also habe ich 7,58 Aktien bekommen. Dies spielt doch aber für meine jetzige STeuereklärung keine Rolle, oder?

Es geht ja um den Teil, den der Arbeitgeber getragen hat.
Das ist Arbeitslohn § 8 (2) EStG, der als solcher versteuert wird, wenn die Aktien verkauft werden.
Richtig. Und wie wird das Ganze dann versteuert? Immerhin hat er ja nur die Hälfte bezahlt.
Mal angenommen, die Aktien können für 1.000 Euro verkauft werden. Wie wird besteuert?