Mit Witwenrente auf Honorarbasis bei der VHS arbeiten?

1 Antwort

t eine Rechenaufgabe.

Kinder 2 UE pro Woche, Wochen im Monat * 19,- = 152,- Euro

Erw. 3 * 4 = 12 UE * 25 = 300,-

Insgesamt pro Monat 452,- Euro.

Da wird noch nichts angerechnet, denn der Freibetrag ist über 900,- Euro im Monat.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ACHTUNG:
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Die Frau bekommt möglicherweise eine eigene Rente, gegebenfalls noch weitere Einkünfte und Bezüge.
Wenn das der Fall ist, werden diese Einkünfte und Bezüge auf den Witwen-Freibetrag angerechnet.
Liegt das anzurechnende Gesamteinkommen der Fragestellerin über dem Witwen-Freibetrag, wird die Witwenrente für die entsprechenden Monate gekürzt!

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@Vermieterheini1

Ja genau. Das wäre jetzt auch mein Einwand gewesen zur Antwort von Herrn Binder. Man muss immer das Gesamteinkommen berücksichtigen und nicht allein die Witwenrente. Und Änderungen in den Einkommensverhältnissen müssen der Rentenversicherung gemeldet werden.

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@Petriotic

JA, ist ja in Ordnung, aber wo steht im Sachverhalt etwas von einer eigenen Rente. Dort steht nur die frage, ob die Einkünfte auf die Witwenrente angerechnet werden.

Ihr beiden seid ja (mit Recht) sehr bemüht auf meine Nachlässigkeit hinzuweisen, aber die Nachfrage an die Fragerin hat keiner gestellt.

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