Mit Witwenrente auf Honorarbasis bei der VHS arbeiten?
Hallo! Mir wurde bei der VHS angeboten bei zwei Kursen mitzumachen, einer beinhaltet Sprachförderung für ausländische Kinder (2 mal die Woche, je 90 min) und drei mal die Woche, Deutschkurs für Flüchtlinge, je 4 UE. Für die Kinder kriege ich 19 Euro, je UE und für die Erwachsenen, je 25 Euro. Wie wird das mit der Witwenrente abgerechnet? Wohlgemerkt, der Erwachsenenkurs dauert nur bis Dezember, der Kinderkurs das ganze Schuljahr über. In den Ferien erhalte ich kein Geld.
Für eine Antwort würde ich mich sehr freuen, danke!
1 Antwort
t eine Rechenaufgabe.
Kinder 2 UE pro Woche, Wochen im Monat * 19,- = 152,- Euro
Erw. 3 * 4 = 12 UE * 25 = 300,-
Insgesamt pro Monat 452,- Euro.
Da wird noch nichts angerechnet, denn der Freibetrag ist über 900,- Euro im Monat.
Ja genau. Das wäre jetzt auch mein Einwand gewesen zur Antwort von Herrn Binder. Man muss immer das Gesamteinkommen berücksichtigen und nicht allein die Witwenrente. Und Änderungen in den Einkommensverhältnissen müssen der Rentenversicherung gemeldet werden.
JA, ist ja in Ordnung, aber wo steht im Sachverhalt etwas von einer eigenen Rente. Dort steht nur die frage, ob die Einkünfte auf die Witwenrente angerechnet werden.
Ihr beiden seid ja (mit Recht) sehr bemüht auf meine Nachlässigkeit hinzuweisen, aber die Nachfrage an die Fragerin hat keiner gestellt.
ACHTUNG:
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Die Frau bekommt möglicherweise eine eigene Rente, gegebenfalls noch weitere Einkünfte und Bezüge.
Wenn das der Fall ist, werden diese Einkünfte und Bezüge auf den Witwen-Freibetrag angerechnet.
Liegt das anzurechnende Gesamteinkommen der Fragestellerin über dem Witwen-Freibetrag, wird die Witwenrente für die entsprechenden Monate gekürzt!