Mit Mieteinnahmen Kredit vom Haus abzahlen ohne Steuern oder mit?

4 Antworten

Die Rechnung sieht anders aus.

von den jährlichen Mieteinnahmen von 20.880,- euro wären die Ausgaben abzuziehen, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können.

Der Teil des Schuldendienstes, der Zinsen ist, kann abgezogen werden, die Tilgung nicht.

Dagegen kann die Abschreibung auf den Gebäudewert 2 % des Kaufpreises, vermindert um den Grundstücksanteil abgezogen werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Wenn man das Zufluss- und Abflussprinzip ernst nimmt, werden von den Bruttowarmmieten alle Ausgaben abgezogen zzgl. Betriebskostennachzahlungen abzüglich BK-Erstattungen.

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@Stevo247

Absolut richtig, in die Anlage V gehören alle Einnahmen im Zusammenhang mit der Immobilie und alle ausgehenden Zahlungen, egal ob umlegbar, oder nicht.

Aber wenn ich den Kauf einer Immobilie kalkuliere, wäre es eine relative Aufblähung der Kalkulation, wenn ich schon mal die Heiz- udn Betriebskostenumlage im voraus berechne udn un die Kalkulation einbezihe.

Da ist es weitaus einfacher mich darauf zu konzentrieren:

was bekomme ich netto al

was muss ich davon selbst zahlen (also nciht umlagefähig).

Wie hoch ist der Schuldendienst, was ist davon Zinsen udn was ist Tilgung

Wie boch wird meine AfA sein.

Die Einbeziehung der Betriebskosten und Betriebskostenabschläge kann höchstens gewisse Verschiebungen in der Periodenberechnung bringen, aber das ist für die Rentabilität des Objekts nebensächlich.

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Die Fremdkapitalzinsen kannst du abziehen, ebenso alle anderen Ausgaben, die für Instandhaltung, Instandsetzung, Verwaltung und Betrieb anfallen. Grundschuldkosten auch. Tilgungszahlungen natürlich nicht, der Staat finanziert dir ja schließlich nicht Haus. Die übrigen Einnahmen werden auf deine weiteren Einkommen draufgeschlagen und daraus die Steuer ermittelt. Wieviel, kannst dir hier ausrechnen:

https://www.bmf-steuerrechner.de/

Wenn die Tilgung abziehbare Werbungskosten wären, müsste im Umkehrschluss die Auszahlung des Darlehens auch eine steuerpflichtige Einnahme sein. Meiner Erfahrung nach möchte die aber niemand versteuern 😉.

Mein Reden.

Aber es wäre eine hübsche Gestaltung. In einkommensschwachen Jahren nehme ich Darlehen auf. So von Null Jahren an bis zum Eintritt ins Erwerbsleben.

Und dann zahle ich die zurück.

Zack! Steuern gespart.

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Die Tilgung des Kredits ist nicht von den Einnahmen abziehbar.

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