Mit Anwalt bessere Chancen auf Bewährung?
Ich lebe von Grundsicherung und einer kleinen Rente und muss bald als Angeklagte vor Gericht, mir hat jemand gesagt, in dem Fall gäbe es keine Prozesskostenbeihilfe und einen Beratungsschein für Anwalt. Stimmt das?
Muss ich das alles selbst zahlen?
Und gewähren Anwälte eigentlich Ratenzahlung? Ich könnte in Raten von 50 Euro Pro Monat zahlen.
Da ich gleich vierfach angezeigt bin(2 Mal Volksverhetzung, 2 mal Verleumdung) nicht vorbestraft, traue ich mich nicht ohne Anwalt zum Prozess, da ich Autistin bin und mich nicht selbst verteidigen kann.
In dem Brief vom Amtsgericht stand folgendes:
Sie können die Bestellung eines Verteidigers beantragen, wenn Sie glauben, dass wegen der Schwere der Ihnen angelasteten Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach-und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn Sie sich nicht selbst verteidigen können, in dem Antrag können Sie einen bestimmten Rechtsanwalt bezeichnen, dessen Bestellung Sie wünschen. Der Antrag muss von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Bedeutet das, dass mir ein Pflichtverteidiger zusteht oder nicht? Ich verstehe das nicht genau, wie das in dem Brief gemeint ist.
Auch der gerichtlich zum Verteidiger bestellte Rechtsanwalt kann die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers von Ihnen verlangen, wenn das Gericht später Ihre Zahlungsunfähigkeit feststellt.
Bekommt man eher eine Haftstrafe, wenn man keinen Anwalt hat?
Wir haben in der Stadt einen stadtbekannten Nazi, der war schon mindestens dreimal wegen Volksverhetzung vor Gericht, und einmal, weil er zusammen mit anderen einen Mann krankenhausreif geprügelt hat, aber der bekommt nie Haftstrafen, jedes Mal kriegt der Bewährung
Liegt das daran, dass der einen guten Anwalt hat?
Hätte der Nazi ohne Anwalt eine Haftstrafe bekommen?
Und bekomme ich ohne Anwalt, (obwohl nicht vorbestraft) eher eine Haftstrafe?
2 Antworten
Sie können die Bestellung eines Verteidigers beantragen, wenn Sie glauben, dass wegen der Schwere der Ihnen angelasteten Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach-und Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn Sie sich nicht selbst verteidigen können, in dem Antrag können Sie einen bestimmten Rechtsanwalt bezeichnen, dessen Bestellung Sie wünschen. Der Antrag muss von Ihnen oder Ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.
Ergo musst Du selbst formlos einen Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers stellen. Wende Dich dazu bitte an die Rechtspflege des zuständigen Gerichts.
Aber warum formulieren die das bei mir so merkwürdig, andere Leute bekommen Briefe in denen steht "Ihnen wird ein Pflichtverteidiger beigeordnet." Warum wurde das bei mir nicht automatisch gemacht wie bei manchen anderen Leuten?
Gehe mit diesem von dir zitierten Schreiben zum Gericht, suche einen Rechtspfleger, erkläre dem alles, auch Deine Krankheit, dann erstellt ihr gemeinsam einen Antrag.
Und logisch ist auch, da Du rechtlich betrachtet Null Ahnung hast, dass eine Verteidigung mit Anwalt in den meisten Fällen besser ist.