Mit 18 zu Oma und kindergeld?

2 Antworten

Der Link von Petz1900 enthält alle wesentlichen Fakten.

Auch zu beachten ist, dass durch deine Volljährigkeit jetzt beide Elternteile, unabhängig davon, wo du lebst, barunterhaltspflichtig sind. Sofern dein leiblicher Vater dir Unterhalt gezahlt hat, kann sich, je nach Einkommen der Mutter, ein geringerer Anspruch gegenüber deinem Vater ergeben. Das Kindergeld wird voll auf die Unterhaltsansprüche angerechnet.