Mit 16 nach 0:00 Uhr in den Club?

4 Antworten

Der "Muttizettel" reicht nicht! Nach 0.00 Uhr dürfen 16- und 17-Jährige nur im "Club" bleiben, wenn die Eltern oder eine erziehungsbeauftragte volljährige Person dabei sind (§ 5 JuSchG). Und das wird streng kontrolliert, da der Betreiber hohe Bußgelder kassiert.

Der "Muttizettel" reicht nicht!

Na ja, ein "Muttizettel" ist ja eine Bescheinigung der Eltern, dass die volljaehrige Begleitperson mit dem Erziehungsauftrag ausgestattet wurde. Insofern geht ein "Muttizettel" sowieso nur mit entsprechender Begleitperson. "Muttizettel" ohne Begleitperson waere somit voellig sinnlos.

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@DerCAM

Der Frage nach zu urteilen hat der FS das wohl nicht auf dem Schirm.

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Der Muttizettel wird maßlos überschätzt.

An den Türen von Clubs stehen Muskelmänner bei denen die Beherrschung der deutschen Schriftsprache nicht oberste Tugend ist. Und selbst wenn der Lesen könnte ist das im Halbdunkel ohnehin kaum möglich und die Zeit dafür hat der auch nicht. Der läßt im Zweifel keine Person in den Club die Minderjährig wirkt und den Eindruck nicht durch Vorlage eines amtlichen Ausweises widerlegen kann.

Jungen und Mädchen ab 16 Jahren dürfen auch ohne Eltern feiern und bis 24 Uhr in die Disko oder den Club. Um Mitternacht ist für sie aber Schluss, wenn sie alleine dort sind. Oder sie haben einen „Muttizettel“ dabei und einen Begleiter, der über 18 ist.

Strafbar ist es nicht. Du wirst aber rausfliegen und vielleicht auch ein Hausverbot bekommen.

Kontrolliert wird das in aller Regel durchaus. Dem Betreiber drohen empfindliche Bussgelder, wenn er gegen das Jugendschutzgesetz verstoesst.