Mit 12 Kilo Cannabis erwicht Strafe?

3 Antworten

Genaue Strafvorsagen sind immer unmöglich.

Bei der Anwendung von Erwachsenenstrafrecht dürfte hier aber mit Sicherheit eine mehrjährige Freiheitsstrafe, möglicherweise in einer nicht mehr bewährungsfähigen Höhe, drohen. Bei der Anwendung von Jugendstrafrecht dürfte sich gleichfalls die Verhängung einer Jugendstrafe aufdrängen, über deren Höhe aufgrund des im Vrodergrund stehenden Erziehungsgedankens aber sicherlich noch weniger wird gesagt werden können.

Erfahrungen -ohne Vorstrafen- hier bei uns am Gericht bei diesen Mengen (wenn kein bandenmäßiger Handel, keine nachgewiesene Einfuhr oder sonstiges in der Art):

Erweachsenenstrafrecht: 4-5 Jahre,

bei Vorliegen (ggf. mehrerer) Strafmilderungsgründe, insb. § 31 BtmG: 2,5 bis X Jahre

Jugendrecht:

normalerweise nicht mehr im bewährungsfähigen Bereich. Bewährung allenfalls denkbar bei umfangreicher und v.a. ergiebiger Aussage nach § 31 BtmG und ggf. § 21 StGB aufgrund eigener Abhängigkeit. Weiterhin excelleneter Sozialprognose und weiteren in der Persönlichkeit liegenden Umständen des Täters.

Insgesamt ist Bewährung aber sehr, sehr, sehr unwahrscheinlich (vllt. im 1 - 2%igen Bereich)

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Ich halte die Frage zwar für fiktiv... Aber ich antworte trotzdem mal:

Angesichts der Menge gehe ich von einem volljährigen Täter aus, der nach dem allgemeinen Strafrecht zu bestrafen wäre. Ebenso ist hier sehr sicher von Handel auszugehen.

Das Strafmaß liegt hier bei nicht unter 5 Jahren (Handel mit Waffen; § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG), das Höchstmaß liegt bei 15 Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

Das gibt wahrscheinlich eine Gefängnisstrafe. Ohne Bewährung.