Minijob und Schwerbehindertenabgabe?

2 Antworten

Nein. "Arbeitsplatz" wird in § 156 SBG IX definiert.

(3) Als Arbeitsplätze gelten ferner nicht Stellen, die nach der Natur der Arbeit oder nach den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen nur auf die Dauer von höchstens acht Wochen besetzt sind, sowie Stellen, auf denen Beschäftigte weniger als 18 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Also falls Du die Ausgleichsabgabe gem. § 154 / 160 SGB IX meinst.

Der Antwort würde ich so auch zustimmen.