Minijob und jetzt zusätzlich freiberufliche Tätigkeit?
Habe ein 450€ Minijob bei Arbeitgeber A und jetzt das Angebot freiberuflich im Kulturbereich Aufträge anzunehmen (je nachdem wie viele reinkommen zwischen 250 bis 500€) und was noch nebenbei zu verdienen. Wie wird das versteuert und wie berechnen sich die Sozialversicherungsbeiträge? Muss ich jetzt Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Bevor jetzt Antworten kommen dass ich mir lieber ne Vollzeitstelle suchen sollte. Ich habe meins studium Grade beendet und noch keine Vollzeitstelle bekommen und beide Jobs sind bei Arbeitgeber die mich langfristig zu Vollzeitstellen bringen könnten aufgrund der Arbeit. Oder ich schreibe meine Dissertation bald. Weiss noch nicht. Erstmal muss ich das oben genannte Problem lösen.
3 Antworten
Bist Du als Promotionsstudent eingeschrieben und damit noch in der StudentenKrankenversicherung? Dann bist Du eine Sorge los (siehe den Einwurf von @Andri123). Andere Sozialabgaben fallen nicht an.
Ein Steuerproblem hast Du nicht, denn wenn der Minijob pauschal durch den Arbeitgeber versteuert wir, kommt er in die Berechnung nicht rein.
Damit kannst Du dann locker 800,- und mehr als Freiberufler monatlich als Gewinn machen.
In der Kombination müsstest Du Dich zumindest freiwillig krankenversichern. Kostet ca. 180,-€ plus Pflegeversicherungsbeiträge.
Als Student wäre die studentische KV möglich für ca. 80,-€.
Dann kannst Du ja höchstens über den Ehepartner familienversichert sein zur Zeit?
Einkommensgrenze ist ein Minijob oder alles zusammen 445,-€ monatlich. Bei Überschreiten wird bei Selbständigkeit ein Mindesteinkommen von da. 1.100,-€ angenommen und dann beträgt der Beitrag eben die ca. 180,-€ plus Pflegeversicherungsbeiträge.
Günstiger wäre eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die die KV abdeckt und im Brutto über dem Gewinn aus der Selbständigkeit liegt. Google mal selbst noch.
Du bist aber nicht freiberuflich.
Das ist ein zweiter (nicht angemeldeter) Minijob und das geht nicht.
Wie kommst du darauf, dass es ein zweiter Minijob ist? Ich werde dort je nach Auftragslage mehr als die 450 Euro Minijob-Gehalt bekommen. Je nach dem wie oft ich das machen soll.
Ist die studentische KV nur bis zu einem bestimmten Alter möglich? (werde ich gleich googlen)