Zweiter Minijob inwiefern möglich, wenn ich zusätzlich (halb-)jährliche Gehalts-Auszahlung bekomme?
Guten Tag allerseits.
Folgende Situation: Ich arbeite als Kirchenmusiker und verdiene mir damit monatlich ca. 50-100 € (je nachdem in welchen Gottesdiensten ich spiele). Das Gehalt wird ein bis zwei mal pro Jahr ausgezahlt. Ich möchte zudem in wenigen Wochen einen weiteren Minijob anfangen.
Meine Frage wäre nun: Zählt mein Kirchenmusiker-Gehalt als einmaliges monatliches Gehalt in dem Monat, in dem es ausgezahlt wird (und ich könnte in den anderen Monaten einen Minijob ganz normal für bis zu 520€/Monat ausüben) oder wird dort genau geschaut, wieviel ich in welchem Monat verdient habe und es dementsprechend jeden Monat Auswirkungen auf die Minijobgrenze hätte (was bedeuten würde, dass ich darauf achten müsste, im anderen Minijob nur ca. 400€/Monat zu verdienen)?
Danke im voraus schon mal :D
1 Antwort
Eigentlich ist das was du dort bekommst ein "Einkommen" aus einer nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeit. Bis zu einem jährlichen "Einkommen" von 3.000 EUR ist dieses steuerfrei.
https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/fuer-welche-taetigkeiten-gilt-der-uebungsleiterfreibetrag_164_281704.html <- da steht noch der alte Freibetrag von 2.400 EUR