Minijob , Überstunden in Gutscheinen ausbezahlen?
Habe schon seit Jahren einen Minijob , es wurden die Überstunden bei einer Krankheitsvertretung immer auf dem Lohnzettel angezeigt und korrekt bezahlt . Zwischenzeitlich hat der Inhaber der Firma gewechselt . Jetzt ist in diesem Jahr eine Kollegin krank . Die neue Vorgesetzte rief mich an , ob ich die Krankheitsvertretung übernehme . Als ich dann meinte , sie solle aber ja nicht vergessen , die Überstunden der Lohnbuchhaltung mitzuteilen , sagte sie das geht nicht , das wäre zu viel Arbeit !!! , sie zahlen jetzt Überstunden in Tankgutscheinen od. dm Gutscheinen aus . Ich bestehe aber auf die richtige Lohnabrechnung , dann gibt sie mir eben Bargeld . Wem muss ich das melden ??? Finanzamt od. Zoll ?? Weiß hier jemand bescheid und kann mir weiterhelfen . DANKE
2 Antworten
Für Schwarzarbeit ist der Zoll zuständig!
Für Steuerhinterziehung das Finanzamt.
Beides käme hier in Frage.
Wobei, wenn der Zoll das mit der Schwarzarbeit aufdeckt, ist das Finanzamt, und nicht nur das Finanzamt, automatisch mit dabei.
§ 107 Abs. 1 GewO: Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.