Minijob , Überstunden in Gutscheinen ausbezahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für Schwarzarbeit ist der Zoll zuständig!

Für Steuerhinterziehung das Finanzamt.

Beides käme hier in Frage.

Wobei, wenn der Zoll das mit der Schwarzarbeit aufdeckt, ist das Finanzamt, und nicht nur das Finanzamt, automatisch mit dabei.

Vielen Dank

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§ 107 Abs. 1 GewO: Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.

Vielen Dank

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