Minijob + Teilzeitstelle?
Hallo!
Ich bin im Moment als Minijober in einer Redaktion eingestellt, würde aber zusätzlich gerne etwas mehr dazuverdienen, weshalb ich mir nun parallel eine Teilzeitstelle suche, bis ich im Oktober mein Studium wieder aufnehme. Was kann ich da beachten?
Habe mich schon ein wenig eingelesen. Zum Einen stand geschrieben, dass ich auch beides steuerfrei(?) betreiben kann, solange ich bei beiden Jobs die jährlichen Freigrenzen einhalte. Dies wären beim Minijob die 5400€ und beim Teilzeitjob die 8652€, die man jährlich verdienen würde.
Nun würde ich beides bis September ausüben und danach nicht weiter.
Was für Ausgaben kommen auf mich zu? Muss ich die vollen Krankenkassenbeiträge tragen? Und steuerlich? Muss ich da mit großen Abzügen rechnen, sodass sich eine der beiden Stellen im Endeffekt nicht mehr lohnen würden?
Wie bereits geschrieben, habe ich mich schon ein wenig eingelesen, bekomme nirgends jedoch allzu genaue Antworten, oder welche, die mich zufrieden stellen.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
2 Antworten
Entschuldigung dass ich mich hier einklinke. Wie hoch sind denn die Renten-, Kranken-, Pflegeversicherungsanteile? Beziehen sich die Abzüge beim Minijob prozentual nur auf den Minijob? Arbeite bereits in Teilzeit, komme an keine volle Stelle, will den Job aber unbedingt behalten und muss meinen Finanzhaushalt dringend aufbretzeln. Das wird vermutlich ein bis zwei Jahre so gehen, also die 6 Monate sprengen. Wenn ich am Ende aber nur 2-300 € übrig habe und dafür die volle Zeit für 450€ arbeiten muss, wäre es mir um meine Zeit zu schade.
Hallo,
einlesen ist gut, das Prinzip verstehen, ist besser. Einem zukünftigen Akademiker sollte das gelingen.
Beim Minijob, wenn es ein echter ist, führt der Arbeitgeber die Einkommensteuer pauschal ab und du brauchst Dich um nichts zu kümmern. Vorausgesetzt, die monatliche Grenze von 450 EUR wird eingehalten. Der jährliche Betrag von 5400 EUR führt leicht in die Irre.
Den Betrag von 8652 EUR kenne ich nicht, vielleicht war das mal vor Jahren der Grundfreibetrag. Der liegt inzwischen bei 10000 EUR und zwar steuerpflichtiges Einkommen. Um die zu überschreiten musst Du als Arbeitnehmer im Jahr ca. 12000 EUR verdienen (der Minijob bleibt außen vor). Das schließt aber nicht aus, dass der Arbeitgeber bei Dir Lohnsteuer abzieht, er muss den Monatslohn aufs Jahr hochrechnen. Das Geld musst Du Dir 2019 über die Einkommensteuererklärung wiederholen.
Wenn der Nebenjob 6 Monate dauert, wird der Arbeitgeber auch Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abführen. Bist Du noch eingeschrieben, muss er nur die Rentenversicherung abziehen und Du musst Dich selbst krankenversichern (das nennt man Werkstudent). Eine Familienversicherung über die Eltern ist ab 451 EUR im Monat jedenfalls weg.
Viel Glück
Barmer
Vielen Dank für die Antwort.
Natürlich sollte es einem zukünftigen Akademiker gelingen - es gibt jedoch die verschiedensten Aufführungen und Formulierungen. Bin, zum Beispiel, nirgends auf die Grenze mit den 10000€ gestoßen.
Aber um noch einmal auf das Thema zurückzukommen:
ich bin nicht eingeschrieben und zahle meine eigene Krankenkassenbeiträge. Habe im letzten Jahr schon als Werkstudent gearbeitet, weshalb ich da die Regelungen mehr im Kopf habe, als bei der jetzigen Konstellation.
Interessant ist es aber, dass der Minijob dann noch als solcher gehandhabt wird.
Gerade, habe ich auch nur den Minijob auf 450€-Basis. Sobald ich dann die Teilzeitanstellung habe, kann ich den Minijob als Nebenverdienst melden, und den Teilzeitjob als Haupttätigkeit auszeichnen? Was muss ich da beachten, außer, dass sich die Steuerklassen in den jeweiligen Jobs ändern würden?