Minderung wenn der Bauträger das Gemeinschaftseigentum nicht fertigstellt?

Hast Du die Wohnung direkt von diesem Bauträger gekauft?

Ja

1 Antwort

Natürlich hast Du dann einen Anspruch auf Minderung des Kaufpreises. Das Gemeinschaftseigentum gehört auch Dir - als Miteigentümer entsprechend Deines prozentualen Anteils. Du hast das mit gekauft. Sinnvoll wäre es allerdings, wenn die Eigentümergemeinschaft sich darum kümmern würde und das gemeinschaftlich regeln - und ggf. einklagen würde.

Du als Eigentümer einer Wohnung hast einen Rechtsanspruch auf Fertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums. Oder einen Anspruch auf insoweitigen Schadenersatz, bzw. Minderung des Kaufpreises.

So lange es nicht fertiggestellt wurde, hast Du Anspruch auf Zurückbehaltung eines angemessenen Anteils am Kaufpreis.

Soweit er schon vollständig bezahlt wurde, hast Du einen Anspruch auf Rückzahlung. Der Bauträger muss dann die Kosten erstatten, die dadurch entstehen, dass eine andere Firma das Haus fertig baut. (Und man muss hoffen, dass dieser Bauträger in der Zwischenzeit nicht pleite gegangen ist, sonst sieht es schlecht aus.)

Das Problem ist ja, dass das Gemeinschaftseigentum noch nicht übergeben wurde. Also ist es noch nicht "mir". ich befürchte, dass ich den Bauträgervertrag erstmal über einen WEG Beschluss kündigen muss?

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@Curious888

Hast Du schon den kompletten Kaufpreis bezahlt? Und falls nicht wie viele Prozent sind noch offen?

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