Minderjährige kauft ohne Wissen teuren Computer, Rückgabe auch nach 2 Monaten möglich?

4 Antworten

Vorbemerkung: Deine Tochter ist nahezu volljährig. Da sollte man langsam mal loslassen können und sie die Konsequenzen ihres Verhaltens selbst tragen lassen: Der Führerscheinerwerb ist nunmehr eben verschoben, bis sie die dafür angesparte Summe wieder verfügbar hat :-)

Deine womöglich letzte Lektion als Mutter lautet: Man möchte manchmal gern, kann aber tatsächlich nicht alles sofort haben, sondern muß abwägen: Heute Laptop statt Führerschein, morgen schickes Paar Schuhe oder Betriebskostennachzahlung oder Babykleidung.

Um den anderen meist rechtsirrigen Einschätzungen zu deiner Kernfrage aber mal etwas Substantiiertes entgegenzusetzen:

Du hast das Recht auf deiner Seite :-)

Deine Tochter ist n. § 106 BGB lediglich beschränkt geschäftsfähig und der hier behandelte Kauf bedurfte deiner Einwilligung, § 107 BGB.

Dem steht § 110 BGB nicht entgegen, da der Kauf gerade nicht "mit Mitteln bewirkt wurde", die ihr "zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind." Meint: Das Taschengeld, ihr Nebenjobverdienst darf wie auch Zuschüsse oder Geschenke dürfen nicht gehortet werden und das so angesparte Geld war eben ausdrücklich nicht anderweitig bestimmt.

Die Verkäuferin hätte sich von der fehlenden vollen Geschäftsfähigkeit daher überzeugen müssen und deine Zustimmung innerhalb von 14 Tagen anfordern müssen. Macht de facto kaum jemand, ist aber de jure zwingend und der schwebend unwirksame Kauf geht eben zu Lasten des Geschäfts, wenn man die Zustimmungspflicht der Vermögenssorgeberechtigten ignoriert :-)

Ohne deine Erklärung ist der Kauf demnach unwirksam und kann durch deinen Widerruf für nichtig, also von Anfang an ungültig, erklärt werden.

So etwas macht man allerdings dem Filialleiter gegenüber geltend.

Nun hast du dir aber den gezogenen Nutzen bei der Kaufpreiserstattung ebenso anrechnen zu lassen wie eine Überprüfung, ob der behauptetet Mangel tatsächlich ein Sachmangel, demnach Gewährleistungsfall ist, nicht vielmehr einer fehlerhafte Bedienung, Beschädigung, Schadsoftware usw. geschuldet ist.

Im Ergebnis muss ALDI den Rechner also zurücknehmen und du bekommst - ggf. gekürzt - den Kaufpreis bar erstattet :-)

G imager761

Dann muss die Tochter eben auf den Führerschein verzichten bis das Geld wieder angespart ist. Mir persönlich ist es ein Rätsel das Sie über 8 Wochen nicht im Zimmer der Tochter waren und somit nichts mitbekommen haben wollen. So so die Tochter hat nach 2-3 maliger Benutzung einen Defekt festgestellt, ist sie denn ausgewiesene Expertin der Software und Hardware des Gerätes? Wenn der Laptop wirklich defekt sein sollte greift die Gerätegarantie des Herstellers, der Händler in dem Fall der Discounter muss das Gerät nicht zurück nehmen.

Seit wann können sich Discounter von der Sachmängelhaftung frei machen? Die gilt für 2 Jahre und wenn der Käufer behauptet die Sache wäre defekt - ist hier nicht der Fall aber generell - so muss der Händler beweisen, dass dies nicht so ist, zumindest in den ersten 6 Monaten nach Kauf.

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@Kevin1905

Die Garantie gewährt der Hersteller und nicht der Verkäufer !!!

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@billy

Von Garantie rede ich nicht sondern von Sachmängelhaftung aka Gewährleistung, und die macht man beim Händler geltend (§§ 433 ff BGB).

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Den Laptop hat sie wohlweißlich bei einer Freundin gehabt. Also, konnte ich davon nichts wissen. Und wenn der Laptop anfängt zu flackern und sich dann ausschaltet, braucht man kein Experte sein, um das als ein Defekt zu erachten.

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Also, wenn der defekt ist, müssen die ihn austauschen, bzw. nachbessern.

Abr das ist nichts was ihr wollt.

Der Kauf ist ein Grenzfall.

Es gibt der Taschengeldparagraph, also Käufe die im Rahmen des Taschengeldes liegen sind abgedeckt. Bei einer 17jährigen sind 500,- Euro schon in dem Bereich wo diese Anschaffungen tätigen, ohne dass die Eltern dabei sind.

Probiert es einfach, ob die den ohnehin nicht richtig funktionierenden Computer zurück nehmen.

Die 14 Tage gelten nur bei Internethandel und Haustürgeschäften. Nicht beim Kauf im Laden.

Bei einer 17-jährigen Schülerin sind m.M.n. 500Euro nicht mehr im Rahmen des Taschengeldes. (Sie bekommt 30Euro im Monat) Ja, sie nehmen ihn zurück, aber nur um ihn zu reparieren. Aber das wollen wir ja nicht. Bis zwei Monate nach Kauf geben sie auch sofort das Geld zurück, aber hier sind wir genau 2 Tage drüber.

Gibt es eine Zeitfrist, innerhalb derer ich den Kauf rückabwickeln muss? Kenntnis vom Kauf habe ich erst seit gestern.

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@Erbeausschlagen

Da hilft nur hart auf § 110 zu bestehen udn sagen, dass es kein einverständnis gab.

Versuchen hart zu bleiben.

Ich könnte mir vorstellen, dass die es akzeptieren, schon allein um keinen Rechtsstreit einzugehen.

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@Erbeausschlagen

17-jährige sind bedingt geschäftsfähig. Damit gehört es nicht zur Pflicht des Verkäufers nachzuprüfen ob die Erlaubnis der Eltern vorlag. Wenn dann die Gute auch noch deutlich älter aussieht kann niemand verlangen, dass sich beim Kauf der Verkäufer den Ausweis zeigen läßt.

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@Snooopy155

Du hast vollkommen recht, aber auch ein Irrtum schützt nciht von den Folgen.

Wenn Jemand, der unter Betreuung steht, aber nur zetiweilig die Einschränkung von aussen bemerkt werden kann, einen Gebrauchtwagen kauft, dann wird man trotzdem durch den Betreuer den Vertrag widerrufen können.

Und wenn es wie hier ein Grenzfall ist, kann es eben leider trotzdem vor Gericht landen.

Aber wie schon gesagt, so ein Unternehmen hat normaler Weise kein interesse wegen eines Gerätes von 500,- Euro einen Prozess einzugehen.

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@Snooopy155

Snoopy,

Was ist an

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

nicht zu verstehen?

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Wenn der Erfinder des Wortes "Taschengeldparagraph" noch lebte, gehörte er gevierteilt.

Es kommt nicht auf die Höhe des Kaufpreises an, sondern allein darauf ob die Mittel (das Geld) dem Minderjährigen zur freien Verfügung überlassen wurden.

Beispiel: Der Filius, der zum Einkaufen geschickt wird und stattdessen mit den Taschen voll Schokoriegel zurückkommt.

Da das Geld wie beschrieben für die Fahrschule gedacht war, ist §110 BGB nicht anwendbar.

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@Mikkey

Und woher soll der Media Markt Verkäufer wissen, was die Familie daheim besprochen hat?

Ich sehe den Fall schon als grenzwertig an.

Aber wie schon dargestellt, wird ein Unternehmen solcher Größe einfach den Ärger vermeiden wollen und das Geld zurück geben.

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@wfwbinder

Dem Gesetz ist egal, wie schwierig es für den Verkäufer ist, solche Dinge in Erfahrung zu bringen.

Im Zweifel muss er halt den Verkauf von der Zustimmung eines Elternteils abhängig machen.

P.S.Seit wann ist Mediamarkt ein Discounter und wiso schließt Du von Discounter auf Mediamarkt? Ich tippte eher auf Aldi.

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Die werten ungebildeten Mitarbeiter des Discounters doch einmal freundlich auf § 184 BGB hinweisen und die Rückabwicklung des Geschäfts schriftlich anmahnen.

Wieso denn rückwirkende Genehmigung, wenn es um Widerruf geht?

§ 110 BGB. und ich denke bei einer 17 jährigen kann man schon davon ausgehen, dass ein Notebook kauf abgesprochen sein kann.

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