Mietwohnung - wie gegen Schadensersatzansprüche absichern?
Hallo zusammen,
ich ziehe aktuell aus und mein Vermieter sucht nach Gründen, mir die Kaution nicht zurückzugeben bzw. hat das auch schon implizit pauschal angekündigt (ist leider so, müssen wir hier bitte nicht diskutieren, ich strebe immer noch eine gütliche Einigung an).
Jetzt habe ich Sorgen, dass er irgendwelche Schäden in der Wohnung, bspw. Kratzer im Boden, Türrahmen o.Ä. (Teile der Wohnung wurden seit sicherlich 10-20 Jahren nicht mehr renoviert) sucht und dann behauptet, dass ich das war.
Im Mietvertrag steht, dass es ein Übergabeprotokoll mit Bildern zum Einzug gibt, das habe ich aber nie zu Gesicht bekommen und daher nicht unterschrieben.
Ausgezogen bin ich noch nicht.
Jetzt die Frage, wie verhalte ich mich am besten.
Soll ich ein Übergabeprotokoll bei Auszug anstreben oder hoffen, dass er es vergisst oder verweigern, wenn Schäden protokolliert werden, die ich nicht verursacht habe?
Wer ist in der Nachweispflicht für Schäden, wenn nur einseitig ein unterschriebenes Übergabeprotokoll bei Einzug vorliegt und ich das Auszugsprotokoll verweigern würde, da Schäden dokumentiert werden, die ich nicht verursacht habe oder der Vermieter es einfach vergisst.
2 Antworten

Da stellen sich zunächst mehrere Fragen:
1. Wie lange wohnst du dort?
2. Wie hast du die Wohnung übernommen? Renoviert? Unrenoviert? Was steht im Mietvertrag hinsichtlich Renovierung?
3. Warum hast du kein Übergabeprotokoll bei Einzug gemacht? Das ist Bestandteil des Mietvertrages. Lass dir eine Kopie des "Übergabeprotokolls" vom Vermieter aushändigen, sofern er behauptet, dass es angefertigt wurde.
Schäden, die durch gewöhnliche Abnutzung durch den Mieter bei entsprechender Mietdauer entstehen, können nicht mit der Kaution verrechnet werden, das ist in der Kaltmiete enthalten. Wenn du in eine frisch renovierte Wohnung eingezogen bist, musst du üblicherweise bei Auszug renovieren, aber das steht im Mietvertrag.

Das Protokoll, das der Vermieter erwähnt, solltest du dir natürlich JETZT zeigen lassen. Dann kannst du allen Dingen noch entgegenwirken oder sie entkräften. Du musst das VOR deinem Auszug klären. Möglicherweise kannst du kostensparend vor dem Auszug berechtigte Beschädigungen beseitigen. Dazu musst du aber konkret wissen, was der Vermieter dir vorwirft. Bth: Woher weiß der Vermieter eigentlich von "gravierenden Schäden", wenn du noch in der Wohnung wohnst? Hat er deine Wohnung widerrechtlich inspiziert?

Danke für den Tipp, werde ich tun. Ich gehe davon aus, dass er im Protokoll einfach geschrieben hat, die Wohnung ist perfekt und wenn irgendwas nicht mehr perfekt ist, muss ich zahlen.
Soweit ich weiß gibt es keine Schäden, ich befürchte aber, dass er welche suchen wird. Ein Beispiel, um den Hintergrund zu erläutern: als ich eingezogen bin, gab es in der ganzen Wohnung keine Türen, auch nicht am WC oder Bad, die wurden dann irgendwann installiert. Jetzt wirft er mir vor, dass extra wegen mir Türen eingebaut wurden und dass er diese Unkosten nicht alleine tragen will. Macht keinen Sinn, weiß auch nicht, wie das rechtlich durchgesetzt werden soll, aber ich ziehe die Möglichkeit in Betracht, dass er auf andere Optionen (bspw. Schäden, die angeblich von mir verursacht wurden) ausweicht, um sich Geld zu holen.

Normale Abnutzung zählt nicht das müßte schon was Größeres sein. Beispiel in Eurem Fall?

Aktuell ist mir nichts bekannt, ich versuche mich nur vorzubereiten, habe die Situation in einem Kommentar oben beispielhaft beschrieben. Danke für deine Antwort!
Würdest du auf ein Protokoll bei Auszug hinwirken oder wäre das eher nachteilig für mich?