Mietvertrag nur zu gunsten des Vermieters?
Ist es rechtens Mietvertrag so aufsetzen zu lasen das der Mieter fürs streichen etc fachfirmen auf eigene Kosten kommen lassen muss ?
2 Antworten
Wenn er schreiben kann, können kann er......
Allerdings gibt es gesetzliche Regelungen, allein die sind maßgebend ‼️
Denn, Klauseln über die ausschließliche Ausführung der Malerarbeiten durch einen Malereifachbetrieb im Mietvertrag sind ungültig. Wenn man zum Streichen beim Auszug verpflichtet wird, gibt es zwei Möglichkeiten: selbst streichen oder einen Maler beauftragen. ☝️
das der Mieter fürs streichen etc fachfirmen auf eigene Kosten kommen lassen muss ?
Eine derartige Klausel wäre schlichtweg unwirksam.
- Fachfirma für Renovierung
Ist im Mietvertrag festgelegt, dass die Renovierung fachmännisch bzw. durch einen Fachmann (Maler, Schreiner etc.) erfolgen muss, so ist die Klausel unwirksam.
Denn gemäß dem Urteil des BGH vom 09.06.2010, Az. VIII 294/09, muss dem Mieter auch die Möglichkeit eingeräumt werden, die Arbeiten selbst zu erledigen. Die Arbeit muss nur fachgerecht, nicht aber fachmännisch ausgeführt werden.
Nur dieser spittzfindige Satz steht in der Urteilbegründung des BGH ...... also darüber wird gerichtlich nicht mehr gestritten.
Natürlich kann man darüber streiten, ob etwas fachgerecht ausgeführt wurde oder nicht.
mit genau sowas verdienen anwälte ihr geld. Über den Unterschied kann man nämlich herrlich streiten.