Mietvertrag nicht unterschrieben und trozdem Schreiben vom Anwalt

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Verpflichtend wäre es wenn sie mit im Mietvertrag stand,ansonsten muss sie nicht bezahlen.

Der Vermieter probiert natürlich mit allen Mitteln sein Geld zu bekommen.Sie muss aber nicht bezahlen

Danke für die schnelle Antwort . Nein sie hatte keinen untermietVertrag sie hat heute nochmal Post vom Anwalt bekommen mit der Kopie des alten Mietvertrages dort ist oben unter Mieter ihr Name eingetragenworden aber keine Unterschrift von ihr im Vertrag. In dem Durchschlag den sie vom Ex Freund freundlicherweise bekommen hat steht sie überhaupt nicht drin. Ich bin der Ansicht das wenn sie nicht unterschrieben hat ist der Vertrag für sie nicht binden auch wenn sie untermieter mit benannt ist oder liege ich da falsch . ich habe die Vermutung der Vermieter hat sie nachträglich reingeschrieben um an sein Geld zu kommen egal von wem

vorab ich weis es ncht genau ich habe mal gehört das nur die Mietschulden angerechnert werden können solange der Partner mit in der Wohnung gewohnt hatte also in eurem Fall Februar 2009. Ihr EX kann natürlich angegeben haben beim Vermieter das sie bis zum schluss mit in der Wohnung gewohnt hat. Dies währe natürlich sehr mies. Mit welcher begründung solle sie den die Mietschulden bezahlen? Auf jeden Fall würde ich mich dagegen währen und schnellstmöglich erstmal wiederspruch einlegen ansonsten kann das schreiben sehr schnell rechtskräftig werden und da dann raus kommen ist noch schwierieger. Auf jeden Fall schnellstmöglich daruaf Reagieren und auch den Ehemaligen Vermieter Anschreiben. Nur schriftliche sachen haben vor Gericht "ich hoffe das es nicht so weit kommt" bestand.