Mietvertrag Geschirrspüler defekt und nun?


30.04.2023, 07:23

Danke im Voraus :)

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei dieser ganz speziellen Fragestellung erwartest Du von uns Sicherheit die wir Dir aber nicht geben können.

Es gibt ein Urteil nach dem die Reparaturkosten in diesem Fall vom Mieter zu tragen sind:

https://www.promietrecht.de/Blog/Reparaturen-Einbaukueche-im-Mietvertrag-kostenlose-Nutzung-vereinbart-E3179.htm

Denkbar wäre aber auch das genaue Gegenteil. Kommt zum Beispiel darauf an, wie die Miete kalkuliert ist. Wenn die von Anfang an in einer Höhe wäre die nur bei einer mit EBK ausgestatteten Wohnung überhaupt zulässig wäre, dann kann sich der Vermieter sicher nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen.

Außerdem gibt es in Deutschland 638 Amtsgerichte und mit Sicherheit welche, die anderer Ansicht sind. Genaueres kann Dir der Mietverein sagen.

Danke für den Stern!

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Die Vereinbarungen im MV sind meiner Auffassung nach eindeutig......

Relativ einfach - entweder Du kaufst Dir einen neuen Geschirrspüler oder spülst zukünftig von Hand.

Du musst diese Reparaturen selber bezahlen. Auch, wenn dieses Gerät zum gemietetem Hausrat gehören.

Was ist denn da nicht zu verstehen? Es ist doch alles im Mietvertrag oder einem Zusatz geregelt. Ihr werdet Eigentümer sobald das alte Gerät defekt ist oder Euch nicht mehr gefällt. Klarer kann man es doch nicht ausdrücken. Der Vermieter überläßt Euch das Gerät zur unentgeldlichen Nutzung, will aber von anfallenden Reparaturkosten verschont bleiben. Damit hat er die Entsorgung aller Geräte auf Euch abgewälzt, die im Mietvertrag Euch zur unendgeltlichen Nutzung überlassen wurden.

Ihr holt euch einen neuen/gebrauchten und könnt den nach Ablauf des Mietverhältnisses als euer Eigentum mitnehmen. Steht so da.