Mietvertrag austellen

4 Antworten

Klar kannst Du das und das wird doch täglich auf dem Mietwohnungsmarkt so praktiziert. Denke nur mal an die vielen Immobilien die von Verwaltern betreut werden. Das ist doch genau die bei Dir vermutlich auch bestehende Situation. Allerdings würde ich mich an Deiner Stelle gut absichern und unbedingt die schriftliche Vollmacht des Eigentümers einholen.

Ja, aber nur mit dem Hinweis i.A. (im Auftrag) bzw. i.V. (in Vollmacht) sofern eine Vollmacht bzw. eine Auftragserteilung vom Eigentümer vorliegt.

Du darfst ihn formulieren, unterschreiben allerdings nur mit einer Eigentümer- bzw. Vermietervollmacht im Original.

G imager761

sicher nicht- Deine Unterschrift auf dem Vertrag wäre dann nicht wirksam, wenn als Eigentümer/Vermieter eine andere Person im Vertrag steht. Wieso soll denn diese Konstellation vereinbart werden? Evtl. könnte man das beim Notar machen lassen, wenn der Vermieter im Ausland wäre für länger. Aber ist dann sicher nicht günstig.

sicher nicht- Deine Unterschrift auf dem Vertrag wäre dann nicht wirksam,

Warum nicht?

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