Mietübernahme vom Amt?
Hallo, hier meine Frage:
Würde das Jobcenter meine Miete übernehmen wenn ich Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und Kindergeld bekomme, aber nicht arbeitslos gemeldet bin? Will mich nach 25 Jahren von meinem Mann trennen, haben noch 2 Kinder zuhause und ich bin erwerbslos, da ich all die Jahre für 4 Kinder da war. Soweit ich weiß muß er noch 6 Monate für die jetztige Ehewohnung die Miete zahlen, da ich ja nix habe und die Unterhaltszahlungen leisten. Doch danach heißt es ausziehen oder weiter drin wohnen bleiben und alleine bezahlen. Doch in Berlin sie es mit günstigeren Wohnungen genauso schlimm aus. Unsere 4- Raumwohnung kostet meist weniger als eine 3-Raumwohnung hier. Natürlich werde dann auf Arbeitssuche gehen müssen, ist klar. Aber um ein sicheres Gefühl zu haben. Stehen mir Mietkostenübernahme zu?
3 Antworten
Viele Fragen auf einmal. Wie groß ist die Wohnung, die Du derzeit mit Deinen beiden Kindern bewohnst. 75 m² wären zuerst einmal angemessen. Das Jobcenter wird dann Dich auch versuchen wieder in den Arbeitsmarkt zu bringen; das hängt aber derzeit auch davo ab, wie alt Deine Kids sind.
Das Jobcenter wird wird sich soweit möglich an Deinen Mann halten, damit er die Kosten übernimmt für das was Dir zusteht. Nur diejenigen Leistungen werden letztendlich vom Amt übernommen, wenn sein Einkommen zu niedrig ist und die Pfändungsfreigrenzen unterschreitet ; dann muß er sich aber ein P-Konto einrichten.
mach unabhängig von den zuvor genannten Antworten, telefonisch einen Gesprächstermin mit dem Jobcenter aus, alles weitere erfährst du am Termin vom Sachbearbeiter.
Sicher ist, man lässt dich und die Kinder nicht im Regen stehen ☝️Du kannst zu diesem Termin auch eine Vertrauensperson (zB. Freundin/Mutter) mitnehmen. Es ist unter Umständen sogar von Vorteil einen Zeugen für die Gespräche zu haben.
🙋♀️
Wenn Du Leistungen vom JC haben möchtest, so musst Du auch nach deren Regeln spielen ..... und ohne Dich arbeitssuchend zu melden dürfte sich das schwierig darstellen.
Außerdem stellt sich die Frage welche konkreten Ansprüche Du haben könntest.
Sprich in welcher Höhe wird der Kindesvater Unterhalt leisten? Wie sieht es mit nachehelichem Unterhalt aus? Wohngeld? Kinderzuschlag?