Mietrückstände - kann ich so einfach das Mietkautionssparbuch meines Mieters auflösen?
Immer muß ich unseren Mietern nachlaufen, um an die monatliche Miete für die Wohnung zu kommen. Nun öffnen mir die Mieter schon nicht mal mehr die Tür, und auch telefonisch kann ich sie nicht erreichen. Das Mietkautionssparbuch, daß mir vorliegt, würde zur Deckung der Mietschulden ausreichen. Kann ich nun also einfach so zur Bank gehen, und mir das Sparguthaben ausbezahlen lassen?
3 Antworten
Das kannst Du erst in Anspruch nehmen, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Alternativ, wenn Du die Verwertung durch eingeschriebenen Brief ankündigst, denn es ist ja die Rücklage für die Rückstände und Verpflichtungen des Mieters bei Auszug.
nein, leider geht das nicht so einfach. Der Mieter muß erstmal darüber informiert werden, daß Du die Auszahlung des Sparguthaben wünscht. Die Bank schreibt den Mieter an, und wenn dieser nicht binnen 4 Wochen Widerspruch Dir gegenüber erhebt, dann erst kann das Guthaben an Dich ausbezahlt werden. Schau mal, ob dem Sparbuch nicht eine Durchschrift der Kautionsvereinbarung beiliegt. Darin steht es auch nochmals genau beschrieben. Viel Glück trotzdem dass Du an Dein Geld kommst
Hallo Kalama, wo genau steht diese 4 Wochen Frist und die Benachrichtigung des Mieters durch die Bank geregelt (BGB, Bankrecht? ) Bin Mieter und die Bank hat mein Mietkautionssparbuch einfach so ohne jede Vorankündigung oder gar Fristeinhaltung aufgelöst, nachdem der Vermieter - wiederum ohne jede Vorankündigung durch die Bank - sich nur einen kleinen Bruchteil der Kaution hat auszahlen lassen! Bitte um eine rasche Antwort!
Du mußt nachsehen, auf wen das Buch lautet. Wenn Dir die Mieter das Geld bar gegeben haben für die Kaution und Du dafür dann ein Sparbuch angelegt hast, ausgestellt auf Deinen Namen, dann kannst Du es sofort auflösen. So war das bei mir mal, da ich nicht wußte, daß die Banken hierfür spezielle Sparkonten anbieten. Vielleicht ist Dein Sparbuch auch nicht gesperrt sondern sofort verfügbar.