Mietminderung bei Ausfall der Gemeinschafts-TV-Antenne?
Wenn trotz persönlicher und schriftlicher Mahnung der/die Vermieter/in den TV-Antennenanschluss (Dach-Schüssel) nicht wieder funktionstüchtig macht (machen lässt) - kann ich nach (z.B.) 7 Tagen eine Mietminderung geltend machen ?
altru
1 Antwort
Entscheidend ist, ob man etwas zahlt für die Versorgung mit Sat-Anlage und ob das im Mietvertrag drin steht. Zahlt man also z. B. pro Monat 5€ für die Antenne, kann man um diese Summe mindern.
Hallo hildefeuer
Alles klar. Im Mietvertrag ist nur "1 Appartement mit Küche, möbliert" vereinbart, also nichts extra von Fernseher.
Nochmal Dank - und Gruß ! altru
P.s.: Es handelt sich hier um 4 etwa gleiche Appartemens im ersten Stock über einem Café, die alle seit 2012 je ein Fernsehgerät und eine gemeinsame Antenne haben. Diese haben alle bis auf weiteres keinen Empfang und können den Schaden auch nicht selbst beheben (lassen), weil sich die Antennenanlage im II. Stock (DG), beim Vermieter, befindet.