Mietminderung akzeptiert?
Hallo zusammen,
ich einen Mietminderungsrelevanten Mangel bei meinem Vermieter gemeldet, ihn gebeten diesen in der Frist X zu beheben und eine Mietminderung angekündigt, wenn die Behebung bis zum Datum X nicht stattfindet. Es folgte keine Antwort. Nach Einsetzen der Mietminderung erhielt ich eine Mahnung, woraufhin ich mich telefonisch gemeldet habe. Aussage eines Mitarbeiters: Es war ein Fehler, eine Mahnsperre wird eingestellt. Im nächsten Monat erfolgte eine neue Mahnung. Aussage nun: Die Mietminderung per Mail wurde nicht akzeptiert, muss per Brief erfolgen.
Nun nach 9 Monaten weißt der Vermieter die Mietminderung ab: Ich hätte genug Zeit gehabt, die Wohnung zu besichtigen, die Minderung ist ungerechtfertigt. Dabei ist eine Mahnung für die letzten 5 geminderten Mietzahlungen.
Meine Frage: Da nicht die ersten 4 Mietzahlungen nicht angemahnt wurden: Kann davon ausgegangen werden, dass die Mietminderung akzeptiert wurde, wenn diese nicht angemahnt wurde? Vielen Dank.
1 Antwort
Was ist denn der Grund für die Mietminderung? Denn ggf. Hätte man auch reparieren lassen können und die Rechnung von der Miete einkürzen können.
Und ja, sowas muss schriftlich erfolgen EMail reicht nicht.
Wohnungstür nicht dicht, neue Dichtungen besorgen, einsetzen, fertig. Kostet dich 30-50 € die ziehst du von der Miete ab. Ggf. hängst du einen Dicken Vorhang vor die Tür innen. Das ist eine übliche Maßnahmen in Altbauwohnungen um den Lärm draußen zu halten.
Für die Haustür einen Gleiter/Schließpuffer einsetzen lassen, allerdings das kannst du definitiv nicht machen lassen, bzw. nur mit Genehmigung des VM, da sich das nicht mehr in deiner Wohnung befindet. Auch das Teil kostet nur um die 50-100 € mit Einbaukosten vom Schlosser vielleicht 200 €
Ergo mit unter 300 € sind deine Mängel behoben und entbehren jeder weiteren Mietminderung.
Und ja, die Mängelmeldung mit Fristsetzung und Mietminderungsankündigung, das ist ein Brief und der muß Schriftlich erfolgen. Eine E-Mail reicht hier nicht.
Du solltest zwingend drauf achten, das du nicht die 2 Monatsmieten Rückstand aufbaust, weil sonst eine fristlose Kündigung droht. Und du solltest das Geld aus der Mietminderung nicht ausgeben, sondern sparen, falls es zum Prozess kommt.
Nein. Danke für die Ratschläge, aber ich dachte meine Frage wäre exakt genug formuliert: Ich benötige hier keinen handwerklichen Rat.
Eine Mängelmeldung muss unverzüglich erfolgen, geschieht dies nicht, macht sich ein Mieter gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
Ich bin nicht sicher, wieso das relevant ist, aber der Grund der Mietminderung ist, dass die Wohnungstür nicht dicht ist, es dringt Lärm und kalte Luft in die Wohnung. Zusätzlich fällt die Hauseingangstür sehr laut ins Schloss, weshalb ich nachts häufiger geweckt werde.
Kannst du deine Aussage begründen? Soweit ich das sehe, muss eine Mietminderung nicht schriftlich erfolgen. Es muss vorher eine Mängelmeldung erfolgen und diese muss unverzüglich eingehen. Also ohne Verzögerung durch Briefe etc.