Mietkaution ohne Sparbuch?
Ich ziehe jetzt um und mein neuer Vermieter möchte, dass ich ihm die Kaution bar gebe. Von meinem alten Vermieter kenne ich aber nur die Form eines Mietkautionsparbuches. Kann der Vermieter das verlangen und welchen "Beweis" habe ich dafür, dass ich ihm das Geld gegeben habe?
1 Antwort

Es besteht Vertragsfreiheit, aber Du hast das Recht, dass der Vermieter das Geld separat von seinem eigenen Vermögen und konkurssicher anlegt und Dr darber einen Nachweis erbringt. Ihr könnt aber privat vereinbaren, was ihr wollt. Also einach das Geld in bar gegen Quittung einstecken, darf der Vermieter nur wenn Du nichts dagegen unternimmst.
Wenn Du keinen Ärger bei der Anmietung willst, gib ihm das Geld gegen Quittung und verlage nach dem Einzug schriftlich den Nachweis der rechtlich einwandfreien Anlage.
Ich wollte Dir heir noch einen link mit auf den Weg geben, der blockiert aber.
Gebe einfach bei Google Mietkaution ein und klicke dann auf den Link der zu www.internetratgeber-recht.de .......... führt