Mietkauftionsbürgschaft: Badewannenreparatur wird nicht bezahlt

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Habe ich irgendeine Möglichkeit mein Geld doch noch von der Mietbürgschaftskaution zu bekommen?

Du kannst versuchen, eine Klage gegen die Versicherung einzureichen. Zwar halte ich die Klage nicht für per se aussichtlos, aber doch unsicher im Ausgang. Im Prinzip nämlich hat die Versicherung recht und man müßte versuchen einen der Ausnahmefälle vom Nachfristerfordernis zu begründen.

Mein Rat an Dich ist: Demnächst keine Bürgschaften mehr akzetieren und in Übergabeprotokolle die Formulierung aufzunehmen, dass der Mieter der Vermieter beauftragt, vorhandene Mängel auf Rechnung des Mietes beheben zu lassen.

D.H. Wobei letztere Klausel unwirksam sein dürfte.

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@alfalfa

Kommt drauf an: Man kann ja Alternativen vorgeben (Ja/Nein) und man kann das handschriftlich drunter schreiben. Man bekommt es schon hin, dass das nicht AGB sondern Einzelvertrag ist.

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