Mieterbeschwerde: Terrasse erneuern, weil diese nicht mehr ganz in Ordnung is

2 Antworten

Die Terrasse wurde im Wohnraum mit eingerechnet und von daher bist Du  meines Erachtens als Vermieter für anfallende Reparaturen zuständig - egal ob die Terrasse überdacht ist oder nicht.

Übrigens: Auf Terrassen ist das Grillen erlaubt, solange es nicht ausdrücklich im Mietvertrag untersagt wurde und Nachbarn nicht durch Rauch, der in die Wohnungen zieht, belästigt werden.

bei der Betriebskostenabrechnung habe ich die Terrasse nicht mitberechnet, also "kostenlos" überlassen. Es stimmt, dass Mieter auf Balkonen und Terrassen grillen dürfen, solange keiner "belästigt" wird. Aber der Grill steht ja unter der jetzigen Acryl/Terrassenüberdachung und ich meine, da kann es ja beim Holzkohlengrill "gefährlich" werden?

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@Kierdorf

Ein Holzkohlegrill wird nicht mit offener Flamme betrieben und das einzige Problem sehe ich in dem Rauchabzug.

Ist die Terrasse tatsächlich nicht in den Wohnquadratmetern eingerechnet, kannst Du das Dach meiner Meinung nach  entfernen lassen, wenn es defekt ist und die Mieter nicht gewillt sind, selbst für eine Reparatur zu sorgen.

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@Primus

danke für die Rückantwort! die Terrasse ist tatsächlich nicht miteinberechnet... Im Mietvertrag steht: grillen auf Balkonen nicht erlaubt. Es gibt einen großen Hof, dort grillen auch die anderen Mieter ( bei schönem Wetter und "Feierlichkeiten" und die anderen Mieter werden ebenfalls eingeladen.....) Ist natürlich lästig für den jetzigen Mieter im 1. OG mit Würstchen und Kotellets in den Hof zu gehen... ist halt praktischer mal schnell eben unter der "noch" überdachten Terrasse aus Acrylglas - geht ja auch bei Regen - zu grillen. Mal schau´n was draus wird, alles etwas kompliziert....

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@Kierdorf

Dann liegt es tatsächlich jetzt nur an Dir, ob die Mieter sich samt Grillgut auf den Weg in den Hof machen müssen ;-))

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bin der gleichen Meinung.

Ist die überdachte Terrasse nicht Bestandteil des Mietvertrags, haben die Mieter schlechte Karten.

Entferne das marode Dach ! Es gibt Sonnenschutz Alternativen, die der Mieter sich dann selbst zulegen muss.