Mieter unserer Ferienwohnung haben eine Nachttischlampe zerbrochen.Wer kommt für den Schaden auf?

2 Antworten

Wenn es fahrlässig war und warum sollte es nicht fahrlässig gewesen sein, der Gast.

Trotzdem fallen mir einige Gründe ein, aus denen ich in solchen Fällen großzügig wäre.

Der Wichtigste von den Fällen wäre, dass der Gast das anders sieht. Der ist dann ja evtl. unzufrieden was mich je nachdem wesentlich mehr kosten kann als die Lampe, die mich nach Steuer eh die Hälfte wie den Gast kostet.