Mieter hat Mietvertrag unterschrieben, macht ihn aber nun rückgänig!
Hallo wir benötigen dringend Euern Rat! Am Montag hat eine junge Frau bei uns einen Mietvertrag unterschrieben. Heute kam sie und sagte sie zieht nicht ein, da sie sich wieder mit ihrem Freund vertragen hat. Darauf haben wir ihr geantwortet, Vertrag ist Vertrag und 3 Monate muß sie die Grundmiete zahlen oder einen Nachmieter bringen! Das wäre nun nicht okay von uns, das wir ihr nicht entgegen kommen Da wir schon einmal im Januar reingefallen sind, Jemand wollte unbedingt die Wohnung haben, wir haben keinen Vertrag gemacht und er sagte uns nach 2 Monaten, das er sie nicht nimmt! Viele Anfragen hatten wir abgesagt, das die Wohnung vergeben ist. Dieses Mal haben wir gesagt erst der Vertrag und dann kann sie rein! Und nun das! Danke für evtl. Antworten!!
2 Antworten

Vertrag ist Vertrag
Ganz genau, so ist es. Davon, dass die Mieterin das geltende Recht nicht kennt, sollte man sich nicht beeindrucken lassen. Soll die Dame eben das machen, was dann angesagt ist, nämlich fristgemäß kündigen. Und was ist nun Dein Problem?

Hallo Anemari, es liegt ganz in deiner/eurer Entscheidung !
lies dazu hier wichtige Details:
http://www.helpster.de/vom-mietvertrag-zuruecktreten-so-macht-man-es-richtig_19375
K.

das ich nichts falsch machen will
Ein Risiko gibt es für Dich und da kannst Du bei uns keinen Rat für erfragen: Dieses Risiko ist die finanzielle Leistungsfähigkeit der Mieterin. Wenn bei der nämlich nichts zu holen ist, schaust Du mit Deinen Forderungen in die Röhre.
Natürlich könmnt ihr entgegenkommenderweise einen Aufhebungsvertrag schliessen oder den Vertrg zerreißen auf euer beanspruchbaren Forderungen stillschweigend verzichten.
Nur muss man eben den Mietausfall oder Kosten der Mietersuche nicht selbst tragen. Zumal dann, wenn die Mieterin sich darauf beruft, das nicht zu müssen und es sei eigentlich euer Problem, dass sie lieber doch zu ihrem Freund ziehen möchte.
Kompromiss: 1000 EUR Ausfallentschädigung gegen beiderseitige Mietvertragsvernichtung :-)
G imager761
Habt ihr nicht ausdrücklich ein Rückrittsrecht vor Einzug vertraglich eingeräumt, was nach euren Erfahrungen höchst unwahrscheinlich scheint, liegt ihr mit eurer Einschätzung völlig richtig: Das Mietverhältnis darf nur - unabhängig vom Beginn des Mietverhältnisses - "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats" ordentlich gekündigt werden :-)
Ohne Zugang einer schriftlichen, eigenhändig unterschrieben und nachweislich zugegangenen Kündigung im Original (Brief) besteht dieser Vertrag wie geschlossen auf unbestimmte Zeit. Eine mündliche Kündigung ist formunwirksam.
Da antwortet man schriftlich: "gemäß Mietvertrag vom [Datum] ist ein Mietverhältnis wirksam zustande gekommen. Demnach sind sie verpflichtet und hiemit ausdrücklich aufgefordert, mit Beginn des [Monat Mietbeginn] spätestens an jedem dritten Werktag die vereinbarte Mietzahlung sowie in den ersten drei Mietmonaten mindestens Teilraten der vereinbarten Kaution auf das angebenen Mietenkonto zu überweisen. Wir weisen darauf hin, dass sie darüber ohne weitere Mahnung in Verzug geraten und wir offene Forderungen per kostenpflichtigem Mahnbescheid beitreiben werden. [Unterschriften]"
G imager761
Mein Problem ist, das ich nichts falsch machen will da wir, von ihr die 3 Monate Grundmiete fordern oder einen Nachmieter! Aber sie ist der Meinung, da sie erst am Montag unterschrieben hat, sollten wir ihr auch entgegenkommen und nichts fordern?