Mieter hat Mietkaution einbehalten, auf Mietkautionskonto eingezahlt. Vermieter ignoriert beweisbaren Zugang Verpfändungsurkunde. Darf er auf Kaution zugreifen?
Der Vermieter kann die Anlage der Mietkaution in diesem Fall (oder generell) nicht nachweisen und ist "bekannt" dafür, die Mietkaution größtenteils/oft ganz nicht zurückzuzahlen. Auf die Zurückhaltung der Miete hin hat er eine Räumungsklage eingereicht. Offenbar möchte er so eine Zahlung der "Zahlungsrückstände" erzwingen und später auch noch auf die verpfändete Kaution zugreifen.
Wie kann der Zugriff verhindert werden und der Vermieter schlussendlich strafrechtlich belangt werden? Das soll aufhören. Eine Schande für unsere Stadt.
2 Antworten

Die Mietkaution dient nun einmal dazu Ansprüche des Vermieters abzusichern, auch ausstehende Mieten.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man zum Anwalt oder zum Mieterverein gehen!
Denn hier hätte man gegen den Vermieter ganz anders vorgehen sollen. Was ihr gemacht habt, war falsch/verkehrt!!!