Miete mit Kaufoption?
Mein Vater ist ins Pflegeheim gekommen. Das Zweifamilienhaus gehört mir und meiem Vater jeweils zur Hälfte. Mir liegt eine Vorsorgevollmacht vor, aber keine notariell beglaubigte. Eine Wohnung des Hauses ist vermietet. Der Mieter möchte das Haus erwerben, mir fehlt jedoch die Zustimmung meines Vaters. Kann ich mit derVorsorgevollmacht einen neuen Mietvertrag auf meinen Namen abschließen , wobei drinsteht, daß der Mieter eine Kaufoption erhält und somit abgesichert ist. Muss dieser Mietvertrag notariell beglaubigt werden und geht das, obwohl mir nur die Hälfte gehört?
3 Antworten

Die nicht beurkundete Vorsorgevollmacht reicht nicht aus.
Wenn der Vater noch geschäftsfähig ist, könnte man eine Verkaufsvollmacht erstellen. Oder den notariellen Vertrag nachgenehmigen lassen. Dazu könnte ein Notar ins Pflegeheim kommen.
Wenn er nicht mehr geschäftsfähig ist, dann könnte man einen Betreuer bestellen, der den notariellen Vertrag unterschreiben könnte. Du könntest Dich auch selbst zum Betreuer bestellen lassen. Aber dieses Geschäft muss dann vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Das machen die nur dann, wenn der Verkauf im mutmaßlichen Interesse des Vaters ist (das kann man aber vor Abschluss des Vertrages dort klären).
Ansonsten kannst Du nur einen reinen Mietvertrag abschließen.

Kann ich mit derVorsorgevollmacht einen neuen Mietvertrag auf meinen Namen abschließen , wobei drinsteht, daß der Mieter eine Kaufoption erhält und somit abgesichert ist.
Nein derartige Vorsorgevolllmacht, müsste notariell begleubigt sein und auch die Möglichkeit einen derartigen Mietkauf tätigen zu können.

Jede Verpflichtung zum Verkauf einer Immobilie muss notariell beurkundet werden.
Ohne notarielle Vollmacht, welche auch auf die Veräußerung von Immobilien gehen muss, würde ohnehin kein Notar eine von Dir in Vertretung des Vaters gegebene Verpflichtung zum Verkauf des Hauses beurkunden.
Nur Deinen Hälfteanteil könntest Du mit einem Vorkaufsrecht belasten. Das wäre dann wertlos für den Mieter.