Miete für Unterstellung eines Wohnmobils in einer Halle muss ich da MwSt. zahlen?
Der Vermieter ist teigewerblich und verlangt im Mietvertrag für die Unterstellung von mir als Privatperson MwSt? ist das richtig. Ich glaube das er nur die normale Miete ohne Steuer abverlangen kann.
2 Antworten
Natürlich musst Du, weil Du auch Umsatzsteuer zahlen würest wenn Du Dauermieter in einer Tiefgarage wärst, oder eine Garage anmieten würdest, die nicht zu Deinem Wohnungsmietvertrag gehört.
Das ist die einzige Ausnahme für eine Garage, wenn die im gleichen Mietvertrag enthalten ist, wie die Wohnräume.
@Privatier59 hat komplett Recht.
Garagenvermietung ohne gleichzeitige Wohnungsvermietung ist umsatzsteuerpflichtig:
https://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/garage-vermieten-vorsicht-steuerfalle.html
Und die Anmerkung, dass Du Privatperson bist, läßt vermuten, dass Dir nicht bewußt ist, dass die Mehrwertsteuer eine Endverbrauchersteuer ist.
Aufgrund einer Ausnahmevorschrift ist die Wohnungsmiete umsatzsteuerfrei.
Kati130860, wenn Du den Link lesen würdest, dann wäre Dir klar, dass MwSt. in diesem Fall fällig wird. Und wenn Du bei Deinem Krämer um die Ecke einkaufst, dann kommst Du doch auch nicht auf die Idee, dass die ausgewiesene MwSt. vom Krämer getragen werden muß.
Eine normale Miete ist doch auch ohne MwSt. ? Also hat das doch mit Endverbraucher nix zu tun.