Mietanbot?

1 Antwort

Wer hat das Mietangebot gemacht ..... ein Makler, der sich mit diesem Angebot seine Provision sichern wollte? Hast Du den Makler beauftragt?

Was steht denn im Mietangebot drin .... und inwieweit stimmt dann der Vertrag mit dem Mietangebot überein.

Hallo, es tut mir leid, wollt ich nicht auf "nicht hilfreich" cklicken.. :)
Also das Mietangebot der Makler geschickt (ich bin die Mietinteressent also ich hab nicht beauftragt den Makler). Wir haben die Wohnung am 1.5. besichtigungen und 2.5. hat der per Email geschickt. Wir haben die ausgefüllte Unterlagen (das Mietanbot, 2 Selbstauskunft und Honorarvereinbarung) zurück gesendet am selber Tag (2.5.). Dann wir keine Antwort bekommen haben, nur der Mietvertrag am 8.5., mit anderen Daten (z.B. im Mietanbot steht 49m2->Mietvertrag 48m2, "Für notwendige Reparaturen und Erneuerungen funktionsunfähig gewordener Geräte und Einrichtungen, wie z.B. Beheizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen, hat der Mieteraufzukommen. Für die Funktion anderer Elektrogeräte in der Wohnung übernimmt der Vermieter keine Verantwortung."). Dann wir haben wir möchten der Vertrag nicht unterschreiben, weil es ist unfair und wir haben eine andere Angebot bekommen. Dann der beantwortet wir haben kein Rücktrittsrecht, weil nicht am ersten Tag haben wir das Mietanbot untergeschrieben. ABER! in Mietanbot steht: "Der Anbotsteller stellt dem Anbotnehmer als Vermiter folgendes rechtsverbindliche Mietanbot und bleibt diesem unwiederruflich bis 30.04.2020 im Wort! dann miene Daten, aber von der Vermieter keine. Danach Objektart, Adresse, Befristet, Monatsmiete, Kaution. Sontiges: Wir müssen NUR IN DER KÜCHE die fehlende und kaputte Elektrogeäte austauschen. Die Unterfertigung de Mietvertrages erfolgt am: und hier auch keine Datum. und am Ende NUR meine Unterschrift." So ist das gültig? Müssen wir der Mietvertag unterschreiben und die Wohnung mieten? Lg

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@Linetta

Ich würde vom "unterschriebenen Mietanbebot" zurücktreten, mit dem Verweis, dass diverse Klauseln im vorgelegten Mietvertrag geltendem Recht widersprechen, da Du hier einseitig benachteiligt wärest.

Ansonsten magst Du bitte einmal ( anonymisiert ) eine Ablichtung des etwas dubiös erscheinenden Mietangebotes und des Mietvertrages hier einstellen?

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