Midijob und Vollzeit?

4 Antworten

Wie soll sich denn dieser "Midijob" rechnen - diese Beschäftigung würde mit Steuerklasse VI abgerechnet werden - würde bedeuten es würden rund 72 Euro Lohnsteuer einbehalten - und zusätzlich noch rund 125 Euro an Sozialabgaben - wären dann netto nur noch 411 Euro.

https://www.brutto-netto-rechner.info/

Da stündest Du Dich mit einem Minijob bei einem Einkommen von 520 Euro deutlich besser - denn dieses Einkommen wäre - soweit Du Dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen würdest und der AG auch die pauschalierte Lohnsteuer übernähme - für Dich brutto wie netto.

Bei solchen Komstruktionen sollte man die Arbeitszeitgrenzen berücksichtigen.

Wegen der gesamten Steuerbelastung gehe ich davon aus, daß Du deutlich mehr an Steuern bezahlen mußt, aber unterm Strich wirst Du auch mehr Geld übrig behalten. Wie es mit den Steuerklassen aussieht, hat Dir "senior1" bereits erklärt

Steuerklasse 1 dürfte der Hauptjob sein.

Der Midi-Job wäre somit Steuerklasse 6.

Sorry das ich so doof frage, welche Steuerklasse ist denn da die relevante bzw. Die vom Finanzamt festgesetzt wird ? Lg

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@SariF

Bei der Zuordnung der Steuerklassen gibt es festgesetzte Regularien. Diese lassen sich aber ändern. In deinem Fall ist dies aber bereits die optimale Zuordnung.

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@senior1

Kann man denn für den Vollzeit Job Steuerklasse 1 haben und für den MIDI Job Steuerklasse 6? Also zwei verschiedene.. Lg

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@SariF

Kann? Nein, muss! 2 verschiedene Steuerklassen sind normal. Hättest du noch einen weiteren Job, wäre dieser auch in Steuerklasse 6.

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