Midi-Vertrag: Arbeitgeber hat mich von Krankenkasse abgemeldet weil ich unter 450€ gekommen bin - darf er das?

2 Antworten

Hallo Simon, bitte schiebe noch ein paar Informationen, via Kommentarfunktion nach.

- Wie lange arbeitest Du schon in dem Betrieb?

- Hat Du noch einen 2. Arbeitgeber?

Das mit den geringeren Stunden wegen Krankheit kann eigentlich kaum dazu führen, dass man bei einem Midi-Job unter die 450 €-Grenze fällt, da ja vom Arbeitgeber Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gezahlt werden muss.

Selbst wenn Du unter die Grenze fällst, ist dein Gehalt sozialversicherungspflichtig. Folglich müssen auch - dann zwar sehr geringe - KV-Beiträge gezahlt werden.

Zuguterletzt: Dein Arbeitgeber kann Dich, ohne dein direktes Zutun, bei deiner KV nicht einfach abmelden. Für den Wechsel der KV bist einzig und alleine Du zuständig, da KV-Versicherungspflicht für jeden Arbeitnehmer besteht. Daher muss bei der Abmeldung auch die Anmeldung bei einer anderen KV vorgelegt werden.

barmer  05.09.2016, 19:01

Naja. der Arbeitgeber kann ihn schon abmelden in dem Sinne, dass er keine Sozialabgaben mehr abführt. Natürlich bleibt er dort versichert und muss nur sich selbst um die Beiträge kümmern.

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Juergen010  05.09.2016, 19:04
@barmer

...;-) schon klar. Siehe mein Kommentar unter deiner Antwort.

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simpoa 
Fragesteller
 05.09.2016, 19:11

Hallo! Vielen Dank für die schnelle Antwort :)

Ich arbeite seit Mai dort. Das ist mein einziger Areitgeber. In den Monaten Juni, Juli, August bin ich jeweils knapp unter 450€ gekommen. Es handelt sich um 20-30€ darunter. 

Mir wurden die Krankeitstage bezahlt (Ca 5-7 Tage in jedem Monat), jedoch weniger als wenn ich normal gearbeitet hätte. Es wird irgendein Durchschnittswert verwendet. Ohne Krankheit wäre ich leicht über die 450€ gekommen. 

Dazu haben wir ein System wo man seine Verfügbarkeiten angibt. Oft wurden mir viel weniger Schichten eingeteilt als ich eigentlich wollte / Zeit gehabt hätte. 

Was mich an dieser Geschichte am meisten ärgert, ist dass mich mein Arbeitgeber in kleinster Weiße informiert hat über die Abmeldung. Hätte ich das gewusst hätte ich dementsprechend reagieren können. 

Kann mein Arbeitgeber mich einfach als Mini-Jobber einstufen, obwohl ich einen Midi-Vertrag habe? 

Besten Dank! 

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Juergen010  05.09.2016, 19:28
@simpoa

Eventuell wollte dir dein Arbeitgeber sogar einen Gefallen tun, in dem er annimmt, dass Du so viel Netto vom Brutto wie möglich erhalten willst.

Dass er dir damit einen Bärendienst erweist, weil Du dich nun freiwillig KV versichern musst (monatlicher Beitrag bei ca. 150 €) hat er wohl möglich gar nicht auf dem Sender gehabt.

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Kascha  08.09.2016, 18:35
@simpoa

Hallo, 

kurze Zwischenfrage: Was steht in Deinem Arbeitsvertrag (AV)?! Ein Arbeitgeber kann nicht einfach eine Änderung vornehmen, wenn dies fest im AV vereinbart worden ist. 

Wenn Du einen Midi Vertrag hast, kann er es nett meinen, Dich herunter zu stufen, da Du dadurch weniger Kosten und dadurch mehr Netto hast. Jedoch (gebe ich Jürgen recht) hat er Dich dadurch nicht auf dem Schirm gehabt, da eine freiw. KV nun für Dich die Hölle ist. 

LG  

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Hallo, mehr Details wären gut. 

Bei Krankheit hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung, daher kann man sich eine Reduzierung des Lohns nicht gut vorstellen. Nach mehr als 6 Wochen Krankheit endet die Lohnfortzahlung, dafür gibts dann Krankengeld und die Krankenversicherung läuft beitragsfrei weiter. Wenn das so ist, wie Du schreibst, hat der Arbeitgeber mehrere Fehler gemacht.

Wenn die Reduzierung allerdings gerechfertigt ist, muss der Arbeitgeber Dich abmelden, wenn die 450 EUR unterschritten werden.

Viel Glück

Barmer

Juergen010  05.09.2016, 19:02

Hallo Barmer,

Ich weiß, dass Du in SV-Fragen ein Profi bist ..;-)

Aber diese "Untergrenze" beim Einkommen gibt es defakto nicht.

Selbst für eine stundenweise Aushilfe die z.B. nur 300 € verdient, sind KV-Beiträge abzuführen.

Sehe das jeden Monat bei uns im Betrieb. Da werden die (zugegeben dann geringen) SV-Beiträge anhand des Brutolohns errechnet und an die KV abgeführt. 

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barmer  05.09.2016, 23:07
@Juergen010

ja, aber das sind dann keine Beiträge mehr, für die der Arbeitnehmer Versicherungsschutz erwirbt, sondern Pauschalen für einen Minijob

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