Meine Tochter musste nach bestandener therorie die Führerscheinausbildung wegen eines epileptischen Anfall unterbrechen. Muss sie die Theoriep. Noch mal machen?
2 Antworten

Das kommt darauf an, wie lange die Theorie -Prüfung her ist. Aber: wenn sie so schlimme Anfälle hat, wieso willst du dann, dass sie Auto fährt? Hat sie überhaupt das "Go" vom Arzt?

Auf Grund welches Umstands sollte denn hier eine Ausnahme vorliegen? Deine Tochter hat in der Zeit seit der ersten Theorieprüfung doch nicht mehr oder weniger vergessen als alle anderen Prüflinge, deren Theorie mehr als ein Jahr her ist, das hat doch mit der Erkrankung gar nichts zu tun.

Wir müssen doch auch nicht jedes Jahr eine neue Theoretische Prüfung ablegen. Diese Frist wurde doch eingeführt, damit die Fahrschüler nicht unendlich lange brauchen bis zur praktischen Prüfung. Wenn man es ihr doch aus gesundheitlichen Gründen kurz vor Abschluss der praktischen Prüfung untersagt, ist der Sachverhalt schon anders.

Wir fahren aber auch nach dem Führerscheinerwerb regelmäßig Auto und haben dadurch Übung (und ja, sicher gibt es Menschen, die trotz Führerschein nicht Auto fahren, so lange bei uns aber nicht eingeführt wird, dass man seine Kenntnisse regelmäßig nachweisen muss, kann man die aber nicht packen. ICH finde es ja schon mehr als armselig, dass nicht längst eine regelmäßige Überprüfung der Sehfähigkeit eingeführt wurde.) - ein Fahrschüler, der nach der Theorieprüfung nicht weitermacht/weitermachen kann, hat diese Übung nicht.

es kommt druaf an ob euer verttrag schon abgelaufen ist

Natürlich hat sie die Einverständniserklärung vom Arzt. Grundsätzlich muss man nachdem 1 Jahr verstrichen ist, die Prüfung wiederholen aber gibt es da nicht Ausnahmen?