Meine Tochter ist 25 J. und hat nach dem abgeschlossenen Germanistik-Studium ein 2. Studium (Jura) begonnen, gibt es noch Kindergeld?

3 Antworten

Über 25 nur in Ausnahmefällen (bei Behinderung oder Anrechnung v. Wehr-/Zivildienst)

Mit Wegfall des Kindergelds käme für Eltern aber die Steuerermäßigung nach § 33a EStG = "Unterhalt an bedürftige Angehörige" in Betracht.

Gehört das Kind noch zum elterlichen Haushalt, wird dabei sogar ohne Nachweis eine Unterhaltsleistung (Unterkunft/Verpflegung...) in Höhe des jährlich wechselnden Höchstbetrages "unterstellt", für 2015 also 8.472 €.

Eigene Einkünfte/Bezüge des Kindes sind allerdings weitgehend gegenzurechnen.

Ist die erste Berufsausbildung bereits abgeschlossen, erlischt der Kindergeldanspruch nicht automatisch. Die Familienkasse muss nun prüfen, ob das volljährige Kind schädliche Einkünfte erwirtschaftet.

Keine Einkommensgrenze – aber schädliche Einkünfte

Wie bereits Eingangs erwähnt, ist die Einkommensgrenze vollständig entfallen. Dafür wurden beim Kindergeld für Auszubildende in der zweiten oder einer weiteren Ausbildung andere Kriterien eingeführt. In den Dienstanweisungen der Familienkassen ist von „schädlichen Einkünften“ die Rede. Als schädlich ist eine

Erwerbstätigkeit von

 

mehr als 20 Stunden pro Woche 

anzusehen.

Alles weitere hier:

http://www.kindergeld.org/kindergeld-in-ausbildung.html

Wenn deine Tochter das 25. Lebensjahr erreicht hat, gibt es aus diesem Grunde kein Kindergeld mehr.

Ausnahmen könnten bei gesundheitlichen Einschränkungen/Behinderungen bestehen.