Meine Tante und mein Onkel werden vom Pflegedienst betreut. Ich übernehme zusätzlich die Begleitung zu den Ärzten, Einkäufe, usw. Steht mir auch Pflegegeld zu ?

4 Antworten

Hallo,

zum Verständnis allgemein,

es kommt darauf an, ob die alten Herrschaften eine Kombinationsleistung für ihre Pflege gewählt haben.

Die Kombinationsleistung kombiniert Pflegesachleistung mit Pflegegeld.

Kombinationsleistung bedeutet, dass die Pflege eines Patienten zum Teil von Pflegeperson z.B. Angehörige, Nachbarn oder Freunde erfolgt und zum Teil von einer professionellen Pflegekraft wie etwa durch einen Pflegedienst. 

Die Pflegeversicherung zahlt zuerst den professionellen Pflegedienst und was dann an Pflegegeld übrig bleibt, wird dem Pflegebedürftigen ausgezahlt/überwiesen. 

Ob und in welcher Höhe sie dir oder dem Nachbarn für ihre Dienste davon einen Obulus zahlen, bleibt im Ermessen der Pflegeperson ( hier Onkel/ Tante).

Allerdings kann die prozentuale Aufteilung kann halbjährlich verändert werden.


Hallo,

neben dem Aspekt des Pflegeldes bzw. der Kombileistung kommt ggf. auch die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen in Betracht.

Für jede Privatperson, die an mindestens 2 Tagen pro insgesamt mindestens 10 Stunden pro  Woche pflegt (auch Haushaltstätigkeiten gehören dazu), zahlt die Pflegekasse auf Antrag Rentenversicherungsbeiträge. Wenn es zutrifft am besten möglichst schnell die betreffende/n Pflegekasse/n kontaktieren.

https://sozialversicherung-kompetent.de/rentenversicherung/versicherungsrecht/729-rentenversicherungspflicht-von-pflegepersonen-ab-2017.html

Gruß

RHW

Ich bin auch in dieser Lage und habe den Fragebogen erst gar nicht ausgefüllt. Als Privatier habe ich keine Einkommensverluste und ohne die steht mir nach meiner Kenntnis ohnehin nichts zu.

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@Privatier59

Es besteht grds. Anspruch auf die Zahlung der Rentenversicherungsbeiträge.

Sonderregelungen gibt es für Vollzeitberufstätige und für Altersrentner. Für Personen, die die Altersgrenze für die Regelaltersrente überschritten haben und noch nie Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben (und auch keine Kindererziehungszeiten haben), gilt auch eine Ausschlussklausel.

Für alle anderen lohnt sich, den Antrag auszufüllen (ein Einnahmeausfall gehört nicht zu den Voraussetzungen).

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Direkt von der Pflegekasse steht Dir nichts zu.

Falls aber die Tante oder der Onkel jeweils den ihnen zustehenden Betrag an Pflegesachleistungen (durch den Pflegedienst) nicht ausschöpfen, können sie einen Antrag auf Kombinationsleistungen stellen und sich das anteilige verbleibende Pflegegeld auszahlen lassen. 

Davon können sie Dich dann bezahlen. Steuerfrei ist das zumindest bei nahen Angehörigen, und ich weiß im Moment nicht, ob Neffen/Nichten dazu gehören.

Das mußt Du mit Onkel und Tante regeln. Wenn nicht alles Pflegegeld an den Pflegedienst bezahlt wird, kannst Du als weitere Pflegeperson benannt werden und sie Dir das restliche Pflegegeld auszahlen. Es liegt an denen. Sie können Dir auch so Geld geben, wenn Du Auslagen hast und sie genug Geld. Du mußt mit ihnen reden.