meine rente geht auf ein auslandskonto, wie kann ich sicherstellen, das beim rentenversicherer nicht unter den freibetrag gepfändet werden kann.?
was muss ich tun um den selbstbehalt (pfandungsfreibetrag) für mich und meine ehefrau bei der deutschen rentenversicherung zu sichern ?
1 Antwort
Nichts.
Die Deutsche Rentenversicherung wird eine Pfändung nur vollziehen, also auf einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nur bis zur Höhe der Pfändungsfreigrenze durchführen.
Der/die Gläubiger müssen tätig werden und z. B. beim Amtsgericht den Antrag stellen, dass über die Pfändungsfreigrenze hinaus gepfändet werden soll, z. B. mit der Begründung, das weitere Renten, oder Betriebsrenten Einnahmen vorliegen.
Ich habe den Fall in der Kanzlei. Einen Mann, der eine Rente als Witwerrente bekommt, eine eigene Rente und eine Betriebsrente. zusammen über 2.400,- Euro, aber jede einzelne Rente unter der Pfändungsgrenze.
Auch bei ihm ist das Konto auf das er zahlen lässt, im Ausland.
Ja, klar, aber nichts ist einfacher als das. Ausweiskopie der Ehefrau hinschicken, fertig.
ist ja einfach. aber sollten die das nicht sowieso in ihren akten haben das eine ehefrau existiert ?
Natürlich sollten die, aber Du hast doch gefragt:
ich muss aber doch irgendwie erstmal nachweisen, das eine unterhaltsberechtige person vorhanden ist. solange das nicht beim rentenversicherer aktenkundig ist, werden die doch nur meinen freibetrag berücksichtigen, fürchte ich jedenfalls.
Deshalb habe ich es beantwortet.
passkopie reichte denen nicht, sie haben auf einer kopie der heiratsurkunde bestanden.
Na ja, wundert mich, oder hat die Ehefrau den Geburtsnamen behalten. Aber dann eben mit Heiratsurkunde.
nein der geburtsname wurde nicht beibehalten, aber die knappschaft ist manchmal etwas eigen
das war soweit irgendwie klar, ich muss aber doch irgendwie erstmal nachweisen, das eine unterhaltsberechtige person vorhanden ist. solange das nicht beim rentenversicherer aktenkundig ist, werden die doch nur meinen freibetrag berücksichtigen, fürchte ich jedenfalls. es ist aber keine weitere rente oder einkommensquelle vorhanden.