Meine nicht eingetragene Leistungssteigerung (Audi RS3) wurde im Rahmen des Kundendienstes festgestellt und an Audi gemeldet! Probleme?

3 Antworten

Da gibt es eine Reihe von Konsequenzen:

  1. Du hast das Fahrzeug effektiv ohne gültige Betriebserlaubnis betrieben. Es wird festzustellen sein, wann das zusätzliche Steuergerät eingebaut wurde, d.h. nachzuweisen sein, dass Du damit als Teilnehmer im Straßenverkehr unterwegs warst - sei es nur auf dem Weg zum Kundendienst.
  2. Bei einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis erlischt der Versicherungsschutz, d.h. im Fall eines Unfalls bist Du zu 100% auf Dich gestellt.
  3. Du hast das Leasingfahrzeug verändert und damit außerhalb der gestatteten Parameter betrieben. Das wird von Audi zu bewerten sein und kann dazu führen, dass das Leasingfahrzeug mit den Restkosten Dir in Rechnung gestellt wird, da es sich jetzt in einem umbekannten Zustand befindet.
  4. Selbst wenn Du das Fahrzeug übernimmst, werden - wie von Dir genannt - Garantien des Herstellers und Gewährleistungsansprüche aufgrund der Modifikation mit unklarer Auswirkung nichtig sein. Damit ist das Fahrzeug auch nicht mehr zu Marktpreisen weiterzuverkaufen.

Die effektiven Kosten für die Punkte 3 und 4 dürften bis zum aktuellen Restwert des Fahrzeugs reichen - das kommt auf das Alter des Fahrzeugs an.

Die Kosten für Punkt 1 kannst Du im Bußgeldkatalog nachschlagen.

Punkt 2 ist ein Risiko, das sich anscheinend nicht materialisiert hat. Dennoch wird die Versicherung nicht begeistert sein.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Wollte Bescheid geben wie die Sache ausgegangen ist:

  1. Die Leistungssteigerung habe ich nun eintragen lassen & die Versicheurng entsprechend informiert (war ja noch nichts passiert :))
  2. Auf Nachfrage beim Anwalt habe ich folgende ANtwort bekommen. Garantie und Gewährleistung in Bezug auf den Antriebsstrang sehr problematisch, da sich der Hersteller dann wohl querstellt im Schadensfall. Laut Anwalt sind davon in der Regel aber andere Teile die von der Leistungssteigerung nicht betroffen sind aussen vor.
  3. Der Schadensersatz bei der Leasingrückgabe wäre wohl unangenehm teuer. Gibt wohl Urteile 10 - 20 % des Fahrzeugwertes. Da es eine Privatleasing ist, kann ich das Auto wohl nach Vertragsende rauskaufen.
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Da wirst Du wohl mit einem saftigen Schadesnersatz rechnen müssen. 10 -20 % vom Fahrzeugwert sind da nicht unrealistisch. Bei einer normalen Leasingrückgabe wollte die Leasinggesellschaft schon 2100 EUR für drei angefahrene Felgen. Musste zum Anwalt. Der hat das dann geregelt. Wenn ich Du wäre würde ich mich beraten lassen. Mein Anwalt war damals Herr Peters: www.leasingkontrolle.de

VIel Glück. Gib Bescheid wie s ausgegangen ist!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich fürchte, bei dem Thema bist du der Einzige, der es schon mal hatte.

Du wirst es eh so nehmen müssen, wie es dir angeboten wird.

Ich würde an deiner Stelle wohl ernsthaft darauf sparen, das Auto zu übernehmen. Merklich ist der Abschlag bei Leasingrückgabe ganz sicher und das lässt sich dadurch umgehen.

Sind die Veränderungen eintragbar oder bist du ohne Betriebserlaubnis/Versicherung unterwegs?