Meine Mutter und mein Stiefvater haben zu lebzeiten meiner Stiefschwester das Haus überschrieben, Meine Mutter ist leider vor knapp 10 Monaten verstorben.?
Steht mir noch ein Pflichtteil zu ? Ich sollte damals unterschreiben das ich auf das Haus verzichte . Hab ich nicht gemacht.
Es sind knapp 7 Jahre her mit der Überschreibung.
Und jetzt erzählen meine Schwester und mein Stiefvater von Abschreibung vom Haus
Ja und das Haus wäre ja nichts mehr wert.
3 Antworten
Pflichtteil- bzw. Pflichtteilergänzungsanspruch verjährt 3 Jahre nach dem Todesjahr, also wohl zum 31.12.2022.
Wenn die Schenkung länger als 10 Jahre vor dem Erbfall stattfand, ist da aber nichts zu machen, wie Rat2010 schon schrieb.
Also steht Dir jetzt noch ein Pflichtteilergänzungsanspruch zu....
https://www.erbrecht-lahn.de/erbrecht/pflichtteil/pflichtteilsergaenzungsanspruch/
Solche Rechnungen sind immer mit Vorsicht zu lesen, denn oftmals versucht der Zahlungsverpflichtete das Objekt wertlos zu rechnen. Erhebe gegen die Rechnung Deines Stiefvaters und gegen die Deiner Schwester Einspruch und fordere Sie auf die Wertfindung darzulegen. Laß dann mal einen Sachverständigen ein Auge auf die Berechnung werfen; er wird dich informieren, wenn ein Gegengutachten sinnvoll ist.
Dann muss sie diese Eigenleistungen nach Übernahme des Hauses auch nachweisen können.
Ansonsten .... es gibt Gutachter. Außerdem .... wo steht das Haus ... Grundstücksgröße / -Wert, Häuser vergleichbaren Wertes etc.
Das hängt davon ab, ob die Schenkung mehr oder weniger als zehn Jahre her ist.
Aber sagen wir mal das Haus hat einen Wert von 135000 Euro. Meine Schwester erkärt mir aber das es eine Abschreibung vom Haus gibt und auch die Eigenleistung ( Mann von Ihr hat am Haus Eigenleistung erbracht) Muss abgezogen werden. Mir stehe nur noch 60 Euro zu. ( Pflichtteil) Ist das rechtens ?