Meine Mutter sackt Kindergeld ein was tun?
Ich wohne nicht mehr bei meiner mutter und sie will mir nicht meine Kindergeldnummer sagen. ich braiche das Geld für Rechnungen und Eigenbedarf. Wie komme ich auf meine Kindergeldnummer wenn das alles nur über meine mutter läuft und ich sie nicht bekommen habe?
Bitte um schnelle hilfe
5 Antworten
Die Kindergeldnummer ist hier irrelevant.
Das "Kindergeld" ist gegen landläufiger Meinung kein Geld, das den Kindern direkt zusteht, sondern ein Zuschuss für die Aufwendungen, welche Eltern für Kinder haben.
Obwohl Du nicht mehr bei Deiner Mutter wohnst steht es ihr trotzdem noch zu.
Der Grund liegt darin, dass sie Dir gegenüber immer noch unterhaltspflichtig ist, Du also ggfs. Unterhalt verlangen bzw. sogar einklagen kannst.
Auch wenn du die Kindergeldnummer kennst hast Du keinen Anspruch darauf, dass an Dich ausgezahlt wird. Wenn, dann müsste Mutter einverstanden sein.
Das Kindergeld steht den Eltern zu! Natürlich hast Du u. U. einen Unterhaltsanspruch gegenüber Deinen Eltern, das ist aber eine andere Angelegenheit. Nur in Ausnahmefällen wird das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt, das wird in der Regel im Rahmen eines Unterhaltsverfahrens geklärt.
Du kannst dir das Kindergeld direkt auszahlen lassen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
- eigener Hausstand
- du bist in Ausbildung oder arbeitssuchend gemeldet
- du bekommst von deinen Eltern keinen Unterhalt
Kann sein, dass es noch mehr Gründe gibt.
Am besten gehst du zur Kindergeldstelle bei der Agentur für Arbeit und klärst das dort direkt.
Ich wohne nicht mehr bei meiner mutter
Also hast Du eine eigene Wohnung, oder wohnst bei einem Freund.
Dein Mutter ist Dir zum Unterhalt verpflichtet und wenn sie noch Kindergeld bekommt, obwohl Du 18 bist, bist Du demnach Schülerin.
Also setze Dich mit Jugendamt und Mutter zusammen und klärt, was ein angemessener Unterhalt für Dich ist.
Das kommt auch auf das Einkommen Deiner Mutter an.
Die "Kindergeldnummer" geht Dich auch nichts an.
Du behauptest also, dass Dir Deine Mutter keinen Unterhalt leistet.
Dann musst Du das dem Jugendamt erklären.
Wenn Du 18 - also erwachsen - bist, solltest Du in der Lage sein, Zusammenhänge zu erkennen.
Dein Alter hat wenig mit dem Kindergeldanspruch der Mutter zu tun.
Die ist zum Unterhalt verpflichtet (vielleicht). Dafür bekommt sie Kindergeld.
Die entsprechende Nummer ist ihre Sache.
Deine Sache ist es, einen evtl. Unterhaltsanpruch durchzusetzen.
Dann musst Du das dem Jugendamt erklären.
Oder halt die Mutter auf Unterhalt verklagen.
Aber mit dem Kindergeld hat das Kind nichts zu tun.
Ich bin 18! Es geht mich also was an