Hausverwaltung hat die übrigen Miteigentümer schriftlich kontaktiert. Ich fürchte, es ist üble Nachrede im Spiel. Wie kann ich Einsicht ins Schreiben fordern?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist doch ganz einfach ..;-)

Stellen Sie die Angelegenheit in einem gleichlautenden Schreiben an alle 7 Miteigentümer aus eigener Sicht dar und heften Sie eine Kopie des Urteils an.

So können Sie elegant eigene gesicherte Informationen weitergeben und ihr Ansinnen noch Mal verdeutlichen - ohne die HV direkt angreifen zu müssen.

Eine Meinung wird sich dann jeder Eigentümer eh selbst bilden. Aber Sie haben dafür gesorgt, dass die richtigen, nachprüfbaren Informationen im Umlauf sind.

Wenn Sie dann auch noch für etwaige, klarstellende Rücksprachen offen sind - sollte eigentlich nichts mehr schief gehen können.

gute Lösung

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Sie haben mein Ansinnen bestätigt. Nachdem ich den Rundbrief meiner HV  nicht einsehen konnte ist Ihre Lösung die naheliegenste. Ich muß nicht weiter streiten und habe doch die Möglichkeit mich in einer kuzen schriftlichen Form zu erklären.

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Anemone:

Du schreibst, dass du ein obsiegendes Urteil gegen den Hausverwalter       u n d  gegen sieben Miteigentümer erzielt hast. Das Gericht stellt das Urteil von Amts wegen allen Beklagten zu, um die Rechtsmittelfrist in Lauf zu setzen (§ 317 ZPO).

Sämtliche Beklagten kennen also ohne dein Zutun den Inhalt des Urteils.

Danke Franzi0503,  ich suche das Urteil nochmal vor und prüfe die Adressaten. Wenn alle aufgeführt sindbin ich beruhigt.

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Sie können keine Einsicht in einen Brief nehmen der nicht an Sie gerichtet ist, es sei denn einer Ihrer Mitbewohner gibt Ihnen die Möglichkeit dazu. 

Mit den Vorwürfen gegen die HV sollten Sie vorsichtig agieren sonst könnten die Vorwürfe schnell ins Gegenteil umschlagen. 

Was Sie tun können ist sich mit einem Anwalt über die weitere Vorgehensweise zu beraten, würde allerdings dazu führen den Konflikt weiter zu eskalieren. 

Danke,  Billy, für die hilfreiche Antwort. Ich möchte nur noch den entsprechenden Auszug im Gerichtsurteil raussuchen und mit paar Worten  den übrigen Miteigentümern zukommen lassen, falls sie es nicht schon vorliegen haben.  Anwaltlich möchte ich nicht weitermachen. Sie haben Recht, daß die Vorwürfe leicht ins Gegenteil umschlagen können und mir ist sehr an Ruhe, aber auch an gegenseitigem Respekt gelegen.

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