Meine Freundin ist knapp 60- und wird von Arge an Personalverleih vermittelt-viel weniger Lohn...
Meine Freundin wird in Kürze 60-soll nun von der Arge an den Personalverleih vermittelt werden, es steht ein Job mit sehr viel niedrigerem Lohn als bisher zur Verfügung. Angeblich auch nur für 4 Monate fix- welchen Einfluß hätte das, wenn sie anschl. wieder ALG 1 beziehen müsste, dann wäre sie vermutlich doch schlechter gestellt als früher, da der letzte Job mit herangezogen wird für die Neuberechnung, richtig?
2 Antworten

Das Arbeitsamt prüft zwar bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes grundsätzlich die Entgelte der letzten 52 Wochen. Jedoch: Hat Deine Freundiin den letzten 3 Jahren Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe bezogen, gilt das zuletzt bewilligte Bemessungsentgelt, wenn dieses höher ist als dass, das sich aufgrund der letzten Beschäftigung ergeben würde.
Deiner Freundin sollte klar sein, das solche Angebote natürlich mit der Arge von Seiten der Personaldienstleister abgesprochen sind. Es kann sich um einen Test handeln. Die Personaldienstleister erhalten für die Vermittlung eine Prämie im 4stelligen Bereich. Worauf muss geachtet werden? 1. Hat der Personaldienstleister eine Zulassung? Zeigen lassen! 2. Werden Sozialabgaben und Steuer pünktlich abgeführt? Deine Freundin haftet gesamtschuldnerisch für nicht abgeführte Lohnsteuer gegenüber dem Finanzamt. Beim Finanzamt schriftlich nachfragen und auf Antwort warten bis zur Arbeitsaufnahme. 3. Wie hoch sind die Kosten für die Arbeitsaufnahme? Wie weit ist der Einsatzort entfernt zahlt der PD Fahrtkosten? Reisekostenpauschale(6-12€/Tag)? 4. Wird Tarif bezahlt? Ist Tarifvertrag gültig? All dies sollte man im Gespräch mit dem Personaldienstleister +Finanzamt klären vor Arbeitsantritt. Da Deine Freundin keinen neuen Anspruch auf ALGI erwerben würde, erhält sie anschließend bei Arbeitslosigkeit auch den zuvor erworbenen Anspruch in gleicher Höhe weiter. Auf keinen Fall darüber mit dem PD sprechen!