Meine Frau ist von Peru, würde Sie in Peru auch die volle Witwenrente bekommen?

2 Antworten

Also im Gegensatz zu Tina würde ich Deine Angaben als absolut ausreichend ansehen.

Unter dem von Ihr gegebenen Link findet man das Beispiel:

Ratana B., die nach dem Tod ihres Mannes nach Thailand zurückkehrt, hat dagegen Glück: Weil ihr Mann Deutscher war, erhält sie ihre Witwenrente ohne die Kürzung auf 70 Prozent nach Thailand. Hätte sie allerdings (auch) eine deutsche Altersrente, wäre diese auf 70 Prozent zu kürzen: Als Thailänderin wird sie in Bezug auf ihre Altersrente nicht von der E G-Verordnung Nummer 883 / 2004 erfasst und daher auch nicht einer Deutschen gleichgestellt

Daraus könnte man schließen, dass für Deine Frau dasselbe gilt.wenn nicht (nach http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__113.html ) der Absatz 3, auf den hier verwiesen wird, entfallen wäre.

Ich bin in einer ähnlichen Lage und würde es begrüßen, hier ein belastbares Statement dazu zu lesen.

Snooopy155  10.02.2014, 21:26

Die deutsche Botschaft kann bei der Beantragung unterstützen.

Es muß aber klar sein, dass diese deutsche Rente der deutschen Besteuerung unterliegt und es in diesem Fall auch nur minimale Freibeträge gibt. Möglicherweise wird diese Rente in Peru ebenfalls einer Besteuerung unterstellt.

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Liegen die Voraussetzungen für die Rentenzahlung an den Ehemann vor, dürfte auch ein Anspruch auf Witwenrente bestehen. Inwieweit die Witwenrente für Nichtdeutsche Staatsangehörige ins Ausland überwiesen wird müsste bei der Rentenversicherung des Ehemannes geklärt werden.