Mein Vater hat den Kaufvertrag unterschrieben, aber ich habe 100% bezahlt. Kann er mir mein auto nehmen?

2 Antworten

Eigentümer ist der, dessen Name im Kfz-Brief steht.

Wenn du nachweisen kannst, dass du den Wagen bezahlt hast, reicht es auch, wenn du den Kfz-Brief hast, auch wenn den Vater drin steht.

Ok was ist wenn er auch in dem steht aber ich auch die Versicherung bezahle und das nachweisen kann?

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@TheIcySniper27

Wenn er im Kfz-Brief steht und diesen auch hat, dann hat der die rechtliche Verfügungsgewalt über das Auto. Er kann das Auto auch verkaufen. Um an dein Geld zu kommen, bleibt dir nur eine Klage.

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@senior1

Auch das ist Blödsinn! Rechtlicher Eigentümer ist der Käufer, nicht der Halter.

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@TheIcySniper27

Eigentümer ist der, der im Kaufvertrag steht. Stehst du nicht drin, hast du ein Problem. Warum bezahlst du das Auto, wenn du nicht im Kaufvertrag steht? Sieh zu, dass hier Klarheit geschaffen wird. Dein Vater kann dir das Fahrzeug ja per Vertrag wieder verkaufen.

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@Sunshine24de

War arbeitstechnisch schwierig und es ist ja für mich gekauft aber er hat gesagt wenn ich den Hund meiner Freundin ( die er nicht mag) mitnehme dann nimmt er es mir.

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Das ist absolut falsch! Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) steht nur der Halter. Der Eigentümer ist der, der im Kaufvertrag steht. Das steht sogar auch auf dem Fahrzeugschein. Also bitte nicht so einen Unsinn verbreiten.

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@Sunshine24de

Die Begriffe Halter und Fahrzeugschein standen hier nicht zur Diskussion. Der Vater hat den Kaufvertrag unterschrieben und steht im Kfz-Brief. Somit ist er der Eigentümer.

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@senior1

Senil Senior1? Du schreibst:

Eigentümer ist der, dessen Name im Kfz-Brief steht.

Und das ist einfach nur FALSCH

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Nein, niemals. Steht auf dem "Brief" sogar drauf. Der, der da drin steht ist maximal Besitzer.

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Man würd davon ausgehen, dass du deinem Vater ein Auto gekauft hast... also ja, er könnte es dir aktuell wegnehmen.