Mein Haus ist mit einer Bürgschaft belegt und ich möchte eine GbR gründen und mein Haus mit einbringen. Kann die Bürgschaft bei Begleichung gelöscht werden?

1 Antwort

Also hier verstehe ich so vieles nicht.

ich möchte eine GbR gründen

Normalerweise baucht man dafür mindestens zwei Personen. Aber wenn du ein Gruppenfoto von dir machen kannst, dann stell dich schon malim Halbkreis auf.

Zudem ist eine GbR ein ziemlich inhaltsleerer Begriff. Jede Ehe ist eine GbR und wenn ich mit wfwbinder einen saufen gehe, ist das auch eine GbR.

Auch eine Verbindung der Siemens AG und der Thyssen AG kann eine GbR sein.

ist das Einbringen meines Hauses in die GbR gleichgestellt wie ein Verkauf?

Kommt drauf an, für welchen Zweck. Zum einen gehört das Grundstück ja immer noch dir, zumindest in Höhe des Gesellschafsanteils. Damit ist dieser Teil für Zwecke der Grunderwerbsteuer und auch für Zwecke der Kreditbesicherung natürlich kein "Verkauf".

Bei dem anderen Teil kommt es darauf an, was du dafür bekommnst. Kann ein Verkauf sein oder eine Schenkung oder eine Mischung aus beidem.

Das sagt aber noch nichts aus über die einkommensteuerliche Behandlung. Es kann ja Privatvermögen bleiben oder aber Betriebsvermögen werden.

Der Kern der Frage ist jedoch eine andere:

Grundsätzlich ist eine Bürgschaft akzessorisch, das bedeutet, sie verschwindet im selben Maße wie die Darlehensschuld.

Im Verhältnis zum Kunden gestaltet die Bank eine Bürgschaft aber meist fiduziarisch. Und da hier völlig unklar ist, in welchem Verhältnis hier die Bank zu dir als Kunden steht, was die Besicherung angeht, muss man wwohl davon ausgehen, dass die Bank nach Darlehenstilgung keinen Grund mehr hat, eine Bürgschaft aufrechtzuerhalten.

Nur hat das mit dem Grundstück nichts zu tun, sondern mit dem Darlehen.

hm, beim Biersaufen ist man ein GbR.
Wo denn ?

Ich will da mitmachen, beim Biersaufen Einkünfte erzielen :) :) :)

Aber guter Artikel ansonsten ! 

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@Petz1900

Wo steht, dass eine GbR Einkünfte erzielen muss? In § 705 ff BGB jedenfalls nicht.

Und wenn das gemeinsame Ziel ist, am Ende des Abends voll zu sein wie eine russische Hochzeit, dann ist das eben der Gesellschaftszweck.

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@EnnoWarMal

Ich kann halt nur steuerlich denken, es gibt kein Leben außerhalb ;)

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@Petz1900

Oh je... Schon berufsblind?

Das Leben ist außerhalb des Steuerrechts. Das Steuerrecht ist nur der Spanner, der allem zuschaut und dann seine Schlüsse zieht.

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@Meandor

Ich schalte aber bald ab, das meiste habe ich hinter mir.

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@Petz1900
Ich schalte aber bald ab, das meiste habe ich hinter mir.

Das ist m.E. ein volkswirtschaftlicher Schaden, den man als Mitglied der Gesellschaft eigentlich nicht verantworten kann.

Okay, wenn ich Lebensretter bin, ist meine Kraft irgendwann zu Ende. Wenn ich Busfahrer bin, mache ich Platz für neue Busfahrer, wenn die Zeit gekommen ist.

Aber wir Kopfarbeiter! Wir treiben Raubbau an unserem Körper, sind aber mit Ende 50 bis Ende 60 auf der Höhe der Situation. Wir kennen nicht nur jeden Kniff, sondern auch jede Menge Leute.

Ich finde es verwerflich, sich der Gesellschaft zu entziehen in dieser Hochleistungsphase.

Wir Steuerberater sterben mit dem Stift in der Hand - oder moderner: mit dem Flackern des Bildschirms, der gerade die neue geniale Idee zeigt, die man gerade hatte.

Ich bin jetzt 53, und nach 27 Jahren im Steuerwesen habe ich das Gefühl, soeben erst angefangen zu haben. Mich müssen sie von der Arbeit wegtragen.

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@EnnoWarMal

Du bist der Chef, solange noch Geld reinkommt um die Löhne zu bezahlen trägt Dich Niemand weg, auch wenn Du zu riechen anfängst :-)

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@Meandor

Wobei das aber nichts mit Kompetenz zu tun hat, ob man nun Chef ist oder nicht.

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@EnnoWarMal

ja mag sein.

Aber berufsbedingt hatte man natürlich Ideen, wie man auch später ohne aktive Bezüge über die Runden kommen kann.

Da wurde Vorsorge getroffen, so dass ich keine Bedenken habe später am Hungertuch nagen zu müssen ;)

Und ich sehe bei Kollegen, die auch später noch aktiv bleiben wollen: Bei den meisten ist spätestens mit 70 vorbei, dann sind sie den ständigen Gesetzesänderung und EDV-Neuerungen nicht mehr gewachsen.

Das werde ich mir nicht antun.

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@Petz1900
mit 70 vorbei, dann sind sie den ständigen Gesetzesänderung und EDV-Neuerungen nicht mehr gewachsen.

Das halte ich für noch nicht erwiesen.

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@EnnoWarMal

Petz1900 hat nicht ganz Unrecht.

Ich kenne Berater die mit Ende 60 gesagt haben, sie treten kürzer. Kanzlei wurde verkauft, ein paar persönliche "Freunde" wurden zurückbehalten und weiterbetreut vom Arbeitszimmer des Wohnhauses aus. Die ersten zwei bis drei Jahre ging es gut, aber dann wurde man von der Rechtslage überrollt.

Ein Berater den ich sehr achte, hat auch die Kanzlei verkauft, aber die Mandanten sind dem Neuen dann reihenweise abgesprungen, da sie die persönliche Betreuung und die Fachkompetenz sehr schätzte (die Mandantschaft trägt überwiegend weiße Kittel). Er gründete eine StB-GmbH, holte ein paar gute junge Leute für die eigentliche Arbeit, macht die Kundenbetreuung, den Mandantenfang und kümmert sich um ausgewählte Problem, wie gerichtliche Vertretung oder Gestaltungsmodelle. Der Berater ist mit Mitte 70 noch weiter im Recht drin, als mancher Neueinsteiger.

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@Meandor

Klar, wenn ich mich aus der aktiven Arbeit zurückziehe, verliere ich den Anschluss. Aber auch das ist keine Frage des Alters.

Wenn ich heute überfahren werde und ein halbes Jahr im Krankenhaus liege, kann ich mir einen neuen Job suchen, das ist sicher.

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